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RohmilchGütV

Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 24.11.2025 I Nr. 280

Sonst: Ersetzt V 7842-1-7 v. 9.7.1980 I 878, 1081 (MilchGüV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004710021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2aa24abc3fc81a92d3955088c77df2e56b90504add01b6f164170a1b2dd59608

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Zweck§ 2Anwendungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen§ 4Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers§ 5Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die AbnehmerAbschnitt 2 Probenahme und Transport der Proben§ 6Probenahme§ 7Sachkundige Probenahme§ 8Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde§ 9Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme§ 10Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen§ 11Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer§ 12Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte§ 13Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen§ 14Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen§ 15Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen§ 16Transport der ProbenAbschnitt 3 Güteuntersuchung und Mittelwertbildung§ 17Durchführung der Güteuntersuchung§ 18Mitteilung von Untersuchungsergebnissen§ 19Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen§ 20Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen§ 21Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung§ 22Mittelwertbildung§ 23Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen§ 24Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen§ 25Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen§ 26Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem§ 27Schnelltest auf Hemmstoffe§ 28Voruntersuchung auf Hemmstoffe§ 29Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627Abschnitt 4 Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch§ 30Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor§ 31Milchgeldabrechnung§ 32Abschläge auf den Kaufpreis§ 33Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis§ 34Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne EntgeltAbschnitt 5 Schlussvorschriften§ 35Aufzeichnungspflichten der Abnehmer§ 36Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen§ 37Aufbewahrungspflichten§ 38Mitteilungspflichten der Abnehmer bezüglich der Übernahme von Rohmilch§ 39Ordnungswidrigkeiten§ 40Anwendungs- und ÜbergangsbestimmungenAnlage 1(zu § 7 Absatz 2) Anforderungen an eine sachkundige ProbenahmeAnlage 2(zu § 17, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 23, § 24 Absatz 1, § 27 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 sowie § 29 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Güteuntersuchung der Proben und MittelwertbildungAnlage 3(zu § 3 Absatz 1 Nummer 15 und 16, § 17, § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 4, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 1 Satz 2, § 29 Absatz 1 Satz 2 sowie Anlage 2) Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung