Zum Gesetzesinhalt

RohmilchGütV

Inhaltsübersicht

Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Zweck
§  2Anwendungsbereich
§  3Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
§  4Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
§  5Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
Abschnitt 2
Probenahme und Transport der Proben
§  6Probenahme
§  7Sachkundige Probenahme
§  8Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
§  9Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
§ 10Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
§ 11Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
§ 12Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
§ 13Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
§ 14Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
§ 15Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
§ 16Transport der Proben
Abschnitt 3
Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
§ 17Durchführung der Güteuntersuchung
§ 18Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
§ 19Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
§ 20Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
§ 21Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
§ 22Mittelwertbildung
§ 23Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
§ 24Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
§ 25Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
§ 26Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
§ 27Schnelltest auf Hemmstoffe
§ 28Voruntersuchung auf Hemmstoffe
§ 29Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
Abschnitt 4
Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
§ 30Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
§ 31Milchgeldabrechnung
§ 32Abschläge auf den Kaufpreis
§ 33Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
§ 34Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 35Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
§ 36Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
§ 37Aufbewahrungspflichten
§ 38Mitteilungspflichten der Abnehmer bezüglich der Übernahme von Rohmilch
§ 39Ordnungswidrigkeiten
§ 40Anwendungs- und Übergangsbestimmungen
Anlage 1Anforderungen an eine sachkundige Probenahme
Anlage 2Güteuntersuchung der Proben und Mittelwertbildung
Anlage 3Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 24.11.2025 I Nr. 280

Sonst: Ersetzt V 7842-1-7 v. 9.7.1980 I 878, 1081 (MilchGüV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004710021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2aa24abc3fc81a92d3955088c77df2e56b90504add01b6f164170a1b2dd59608

XML-Quelle beim Herausgeber