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MtDBwVWehrtechnikVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 32 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-7-17-3 v. 17.4.2002 I 1444 (LAP-mtDBWVV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0E30B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5eb8455cf24142785e56efb08fc97b44194c1bc4e290fc79b591014d3fd38949

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Vorbereitungsdienst§ 2Dauer des Vorbereitungsdienstes§ 3Ziel des Vorbereitungsdienstes§ 4Wehrtechnische Fachgebiete§ 5Bestandteile des Vorbereitungsdienstes§ 6Bewertung im Vorbereitungsdienst§ 7Nachteilsausgleich§ 8ErholungsurlaubTeil 2 Auswahlverfahren und Einstellung§ 9Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle§ 10Beschäftigungsdienststelle§ 11Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren§ 12Anforderungen im Auswahlverfahren§ 13Auswahlkommission§ 14Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren§ 15Bestandteile des Auswahlverfahrens§ 16Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 17Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens§ 18Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 19Bewertung der Eignungsmerkmale§ 20Gesamtergebnis und Rangfolge§ 21Einstellung in den VorbereitungsdienstTeil 3 AusbildungAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Organisation und Inhalt der Ausbildung§ 22Ausbildungsleitung§ 23Ausbildungsbeauftragte§ 24Ausbildende§ 25Ausbildungsrahmenplan§ 26Rahmenlehrplan für die fachtheoretische Ausbildung§ 27Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung§ 28Ausbildungsplan§ 29AusbildungsinhalteAbschnitt 2 Fachtheoretische AusbildungUnterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung§ 30Durchführungsort und Durchführungsart§ 31Lehrgänge§ 32Einführungslehrgang§ 33Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“§ 34Lehrgang „Datenverarbeitung“§ 35AbschlusslehrgangUnterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung§ 36Leistungsnachweise in den Lehrgängen§ 37Durchführung der Klausuren und der Leistungstests§ 38Bewertung der Klausuren und Leistungstests§ 39Rangpunktzahlen der Lehrgänge§ 40Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests§ 41OrdnungsverstoßUnterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung§ 42Zeugnis für den Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“§ 43Gemeinsames Zeugnis für den Einführungs-, den Datenverarbeitungs- und den AbschlusslehrgangAbschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung§ 44Ziele der berufspraktischen Ausbildung§ 45Inhalte der berufspraktischen Ausbildung§ 46Bewertung der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung§ 47Rangpunktzahl der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung§ 48Zeugnis für die berufspraktische AusbildungTeil 4 LaufbahnprüfungAbschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches§ 49Zweck der Laufbahnprüfung§ 50Zulassung zur Laufbahnprüfung§ 51Teile der Laufbahnprüfung§ 52Prüfungsamt§ 53Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung§ 54Mitglieder der Prüfungskommissionen§ 55Entscheidungen der Prüfungskommission§ 56Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung§ 57Protokoll über die Laufbahnprüfung§ 58Ort und Termin der LaufbahnprüfungAbschnitt 2 Schriftliche Prüfung§ 59Zweck der schriftlichen Prüfung§ 60Klausuren der schriftlichen Prüfung§ 61Durchführung der Klausuren§ 62Protokolle über die schriftliche Prüfung§ 63Bewertung der Klausuren§ 64Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung§ 65Bestehen der schriftlichen PrüfungAbschnitt 3 Mündliche Prüfung§ 66Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 67Zweck der mündlichen Prüfung§ 68Gegenstand der mündlichen Prüfung§ 69Durchführung der mündlichen Prüfung§ 70Protokolle über die mündliche Prüfung§ 71Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung§ 72Bestehen der mündlichen PrüfungAbschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung§ 73Bewertung und Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung§ 74Bestehen der Laufbahnprüfung§ 75Abschlussnote§ 76Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis§ 77Wiederholung der Laufbahnprüfung§ 78Laufbahnbefähigung§ 79Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung bei Bestehen und AbschlusszeugnisAbschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften für die schriftliche und die mündliche Prüfung§ 80Verhinderung§ 81Ordnungsverstoß§ 82Prüfungsakten und EinsichtnahmeTeil 5 Schlussvorschrift§ 83Übergangsvorschrift