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MtDBwVWehrtechnikVDV

§ 30Durchführungsort und Durchführungsart

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Die Lehrinhalte der fachtheoretischen Ausbildung werden beim Bildungszentrum der Bundeswehr vermittelt. Die Vermittlung erfolgt interaktiv, praxisbezogen und kompetenzorientiert. Sie kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 32 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-7-17-3 v. 17.4.2002 I 1444 (LAP-mtDBWVV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0E30B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5eb8455cf24142785e56efb08fc97b44194c1bc4e290fc79b591014d3fd38949

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