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MalerLackAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-6-86 v. 3.7.2003 I 1064, 1546 (MalerLackAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR230000021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5eea330d54637e9941ecc4f6568ed7b0f1bec194b8e42206993b69ef4203f1b6

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 5Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten§ 6AusbildungsplanAbschnitt 2 Gesellenprüfung§ 7Aufteilung in zwei Teile und ZeitpunktUnterabschnitt 1 Prüfung Teil 1§ 8Inhalt des Teiles 1§ 9Prüfungsbereich des Teiles 1Unterabschnitt 2 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung§ 10Inhalte des Teiles 2§ 11Prüfungsbereiche des Teiles 2§ 12Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags§ 13Prüfungsbereich Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen§ 14Prüfungsbereich Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung§ 17Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 3 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik§ 18Inhalt des Teiles 2§ 19Prüfungsbereiche des Teiles 2§ 20Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags§ 21Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen§ 22Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen§ 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung§ 25Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 4 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege§ 26Inhalt des Teiles 2§ 27Prüfungsbereiche des Teiles 2§ 28Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags§ 29Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten§ 30Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten§ 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung§ 33Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 5 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz§ 34Inhalt des Teiles 2§ 35Prüfungsbereiche des Teiles 2§ 36Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags§ 37Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen§ 38Prüfungsbereich Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen§ 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung§ 41Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 6 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung§ 42Inhalt des Teiles 2§ 43Prüfungsbereiche des Teiles 2§ 44Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags§ 45Prüfungsbereich Ausführen von Ausbauarbeiten§ 46Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten§ 47Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 48Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung§ 49Mündliche ErgänzungsprüfungAbschnitt 3 Übergangs- und Schlussvorschriften§ 50Fortsetzung der Berufsausbildung§ 51Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage(zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin