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MalerLackAusbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§  6Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 1
Prüfung Teil 1
§  8Inhalt des Teiles 1
§  9Prüfungsbereich des Teiles 1
Unterabschnitt 2
Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
§ 10Inhalte des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 13Prüfungsbereich Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen
§ 14Prüfungsbereich Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3
Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
§ 18Inhalt des Teiles 2
§ 19Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 20Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 21Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen
§ 22Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen
§ 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 25Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
§ 26Inhalt des Teiles 2
§ 27Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 28Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 29Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten
§ 30Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten
§ 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 33Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5
Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
§ 34Inhalt des Teiles 2
§ 35Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 36Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 37Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen
§ 38Prüfungsbereich Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen
§ 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 41Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6
Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung
Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
§ 42Inhalt des Teiles 2
§ 43Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 44Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 45Prüfungsbereich Ausführen von Ausbauarbeiten
§ 46Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten
§ 47Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 48Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 49Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 50Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 51Inkrafttreten, Außerkrafttreten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-6-86 v. 3.7.2003 I 1064, 1546 (MalerLackAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR230000021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5eea330d54637e9941ecc4f6568ed7b0f1bec194b8e42206993b69ef4203f1b6

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