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GastStG

Gaststaatgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR192910019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1a427bf69a15e13a475533d9bb279bc3921807572f25f0ba01c2d1aa5ef09f2f

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenTeil 2 Internationale OrganisationenKapitel 1 Allgemeine Bestimmungen§ 3Internationale Organisationen§ 4Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit§ 5Verordnungsermächtigung für SitzabkommenKapitel 2 Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen§ 6Unverletzlichkeit des Sitzgeländes§ 7Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen§ 8Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation§ 9Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung§ 10Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte§ 11Befreiung von direkten Steuern§ 12Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer§ 13Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern§ 14Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen§ 15Erleichterungen im Nachrichtenverkehr§ 16Einreise, Aufenthaltstitel§ 17Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen§ 18Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen§ 19Soziale Sicherheit§ 20Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte§ 21Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden§ 22Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder§ 23Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen OrganisationKapitel 3 Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen§ 24Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen§ 25Sachverständige im Auftrag§ 26Kongresse, Seminare, ähnliche VeranstaltungenTeil 3 Weitere internationale EinrichtungenKapitel 1 Internationale Institutionen§ 27Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung§ 28Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und ErleichterungenKapitel 2 Quasizwischenstaatliche Organisationen§ 29Quasizwischenstaatliche Organisationen; Verordnungsermächtigung§ 30Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und ErleichterungenKapitel 3 Sonstige internationale Einrichtungen§ 31Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung§ 32Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und ErleichterungenTeil 4 Internationale Nichtregierungsorganisationen§ 33Internationale Nichtregierungsorganisationen§ 34Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit§ 35Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare AngehörigeTeil 5 Schlussbestimmungen§ 36Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden§ 37Beilegung von Streitigkeiten§ 38Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen; Maßnahmen bei Missbrauch§ 39Verhältnis zu bestehenden Abkommen