GastStG
§ 1Anwendungsbereich
- 1.
- die unmittelbar geltenden Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für internationale Organisationen in Deutschland;
- 2.
- die Voraussetzungen für die Gewährung von weiteren Vorrechten, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen an internationale Organisationen in Deutschland;
- 3.
- die Voraussetzungen für die Gewährung von Vorrechten, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen an weitere internationale Einrichtungen in Deutschland und
- 4.
- die Gewährung von Vorrechten und Erleichterungen an internationale Nichtregierungsorganisationen in Deutschland.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR192910019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1a427bf69a15e13a475533d9bb279bc3921807572f25f0ba01c2d1aa5ef09f2f