Zum Gesetzesinhalt

FSPersAV

Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 32 G v. 4.5.2021 I 882

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR193100008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61bb5513e5450e4432b20519ff773d3fecdc79e84efa1dd1a9a5899ef522f1ee

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Erlaubnispflichtiges Personal§ 2Begriffsbestimmungen§ 3AufsichtsbehördeAbschnitt 2 Fluglotsen und deren AusbilderUnterabschnitt 1 Pflichten, Lizenzen und Ausbildungsvoraussetzungen§ 4Allgemeine Pflichten§ 5Lizenzen, Erlaubnisse und Befugnisse§ 6Ausbildungsvoraussetzungen§ 7Medizinische TauglichkeitUnterabschnitt 2 Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Lizenzen§ 8Ausbildungsinhalt§ 9Grundlegende Ausbildung§ 10Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke§ 11Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz§ 12Erteilung der Auszubildendenlizenz§ 13Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung§ 14Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen§ 15Erteilung der Fluglotsenlizenz§ 16Ausnahmeregelungen§ 17Erteilung der AusbildererlaubnisUnterabschnitt 3 Leistungsnachweise, Prüfungsbestimmungen§ 18Leistungsnachweise§ 19Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen§ 20Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen§ 21Wiederholung§ 22Rücktritt§ 23Versäumnisfolgen§ 24Ordnungsverstöße und TäuschungsversucheUnterabschnitt 4 Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung§ 25Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Auszubildendenlizenzen§ 26Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen, Betriebliche Kompetenzprogramme§ 27Überprüfung der Kompetenz, Ruhen und Widerruf von Fluglotsenlizenzen§ 28Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von AusbildererlaubnissenUnterabschnitt 5 Ausbildungsanbieter§ 29Zertifizierung von AusbildungsanbieternAbschnitt 3 Sonstiges Flugsicherungsbetriebspersonal, flugsicherungstechnisches Personal und dessen AusbilderUnterabschnitt 1 Ausbildungsvoraussetzungen§ 30Ausbildungsvoraussetzungen§ 31Medizinische TauglichkeitUnterabschnitt 2 Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen, Berechtigungen und Sprachenvermerken§ 32Ausbildungsinhalt§ 33Grundlegende Ausbildung§ 34Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke§ 35Erlaubnisprüfung§ 36Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse§ 37Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung§ 38Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen§ 39Ausnahmeregelungen§ 40Erteilung der AusbilderberechtigungUnterabschnitt 3 Prüfungsbestimmungen§ 41Prüfungsausschüsse, Durchführung der PrüfungenUnterabschnitt 4 Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen§ 42Gültigkeit, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen§ 43Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen§ 44Überprüfung, Ruhen und Widerruf von BerechtigungenUnterabschnitt 5 Ausbildungsstätten§ 45Erlaubnis zum Betrieb von AusbildungsstättenAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 46Ordnungswidrigkeiten§ 47Übergangsvorschriften§ 48Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage 1(zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) Grundlegende Ausbildung für Fluglotsen – Leistungsnachweise; SprachenvermerkeAnlage 2(zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3) Betriebliche Ausbildung für FluglotsenAnlage 3(zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) Einstufungstabelle für SprachkompetenzAnlage 4(zu § 5 Abs. 2) Anforderungen an LizenzscheineAnlage 5(zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) Grundlegende Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2Anlage 6(zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) Grundlegende Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3Anlage 7(zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) Betriebliche Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2Anlage 8(zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) Betriebliche Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3Anlage 9(zu § 18 Abs. 1, den §§ 20 und 35 Abs. 2) Bewertung der Leistungen in Leistungsnachweisen, Teilprüfungen und Prüfungen, Ermittlung des Ergebnisses einer Prüfung aus den Ergebnissen der Teilprüfungen, Erbringen von Leistungsnachweisen und Bestehen von PrüfungenAnlage 10(zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11) Anforderungen für das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 für Fluglotsen