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FSPersAV

Inhaltsübersicht

Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Erlaubnispflichtiges Personal
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2

Fluglotsen und deren Ausbilder

Unterabschnitt 1

Pflichten, Lizenzen
und Ausbildungsvoraussetzungen

§  4Allgemeine Pflichten
§  5Lizenzen, Erlaubnisse und Befugnisse
§  6Ausbildungsvoraussetzungen
§  7Medizinische Tauglichkeit

Unterabschnitt 2

Ausbildung und Prüfungen
zum Erwerb von Lizenzen

§  8Ausbildungsinhalt
§  9Grundlegende Ausbildung
§ 10Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
§ 11Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz
§ 12Erteilung der Auszubildendenlizenz
§ 13Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
§ 14Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
§ 15Erteilung der Fluglotsenlizenz
§ 16Ausnahmeregelungen
§ 17Erteilung der Ausbildererlaubnis

Unterabschnitt 3

Leistungsnachweise, Prüfungsbestimmungen

§ 18Leistungsnachweise
§ 19Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
§ 20Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen
§ 21Wiederholung
§ 22Rücktritt
§ 23Versäumnisfolgen
§ 24Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

Unterabschnitt 4

Gültigkeit, Verlängerung,
Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung

§ 25Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Auszubildendenlizenzen
§ 26Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen, Betriebliche Kompetenzprogramme
§ 27Überprüfung der Kompetenz, Ruhen und Widerruf von Fluglotsenlizenzen
§ 28Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Ausbildererlaubnissen

Unterabschnitt 5

Ausbildungsanbieter

§ 29Zertifizierung von Ausbildungsanbietern

Abschnitt 3

Sonstiges Flugsicherungsbetriebspersonal,
flugsicherungstechnisches Personal
und dessen Ausbilder


Unterabschnitt 1

Ausbildungsvoraussetzungen

§ 30Ausbildungsvoraussetzungen
§ 31Medizinische Tauglichkeit

Unterabschnitt 2

Ausbildung und Prüfungen
zum Erwerb von Erlaubnissen,
Berechtigungen und Sprachenvermerken

§ 32Ausbildungsinhalt
§ 33Grundlegende Ausbildung
§ 34Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
§ 35Erlaubnisprüfung
§ 36Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
§ 37Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
§ 38Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
§ 39Ausnahmeregelungen
§ 40Erteilung der Ausbilderberechtigung

Unterabschnitt 3

Prüfungsbestimmungen

§ 41Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen

Unterabschnitt 4

Gültigkeit, Verlängerung,
Überprüfung, Ruhen, Widerruf und
Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen

§ 42Gültigkeit, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen
§ 43Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen
§ 44Überprüfung, Ruhen und Widerruf von Berechtigungen

Unterabschnitt 5

Ausbildungsstätten

§ 45Erlaubnis zum Betrieb von Ausbildungsstätten

Abschnitt 4

Schlussvorschriften

§ 46Ordnungswidrigkeiten
§ 47Übergangsvorschriften
§ 48Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8)
Grundlegende Ausbildung für Fluglotsen – Leistungsnachweise; Sprachenvermerke
Anlage 2 (zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3)
Betriebliche Ausbildung für Fluglotsen
Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6)
Einstufungstabelle für Sprachkompetenz
Anlage 4 (zu § 5 Abs. 2)
Anforderungen an Lizenzscheine
Anlage 5 (zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)
Grundlegende Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2
Anlage 6 (zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)
Grundlegende Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3
Anlage 7 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4)
Betriebliche Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2
Anlage 8 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4)
Betriebliche Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3
Anlage 9 (zu § 18 Abs. 1, den §§ 20 und 35 Abs. 2)
Bewertung der Leistungen in Leistungsnachweisen, Teilprüfungen und Prüfungen, Ermittlung des Ergebnisses einer Prüfung aus den Ergebnissen der Teilprüfungen, Erbringen von Leistungsnachweisen und Bestehen von Prüfungen
Anlage 10 (zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11)
Anforderungen für das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 für Fluglotsen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 32 G v. 4.5.2021 I 882

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR193100008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61bb5513e5450e4432b20519ff773d3fecdc79e84efa1dd1a9a5899ef522f1ee

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