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ZFdG

Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt G 602-2 v. 16.8.2002 I 3202 (ZFdG)

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 9.4.2026 I Nr. 97

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR040210021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cf66f53a24c9edc4e37daa58397f6647cdc856ea885a528bc5c2c8b4462a3259

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Organisation§ 1Zollfahndungsdienst§ 2ZentralstelleKapitel 2 Aufgaben§ 3Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle§ 4Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch das Zollkriminalamt§ 5Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Zollfahndungsämter§ 6Behördlicher Eigenschutz§ 7Sicherung und Schutz von eingesetzten Bediensteten, Dritten und Vermögenswerten; ZeugenschutzKapitel 3 BefugnisseAbschnitt 1 Befugnisse des Zollkriminalamtes als ZentralstelleUnterabschnitt 1 Datenverarbeitung durch die Zentralstelle§ 8Allgemeine Datenverarbeitung§ 9Befragung und Auskunftspflicht§ 10Bestandsdatenauskunft§ 11Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen§ 12Daten zu anderen Personen§ 13Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre§ 14Daten für Zwecke der Ausschreibung§ 14aDaten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle§ 15Zollfahndungsinformationssystem§ 16Unterrichtung der Zentralstelle§ 17Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren§ 18Abgleich personenbezogener Daten§ 19Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung§ 20Verarbeitung von Daten zu sonstigen ZweckenUnterabschnitt 2 Datenübermittlung durch die Zentralstelle§ 21Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich§ 22Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 22aDatenübermittlung im internationalen Bereich§ 23Übermittlungsverbote und VerweigerungsgründeUnterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen des Zollkriminalamtes als benannte Strafverfolgungsbehörde nach Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2023/977§ 24Ersuchen an eine zentrale Kontaktstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union um Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten§ 24aErsuchen um Informationsübermittlung an Schengen-assoziierte StaatenUnterabschnitt 4 Steuerungsbefugnis der Zentralstelle§ 25Übermittlungsverbote und VerweigerungsgründeAbschnitt 2 Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und SchutzmaßnahmenUnterabschnitt 1 Datenverarbeitung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes§ 26Allgemeine Datenverarbeitung§ 27Verarbeitungsbeschränkungen§ 28Kennzeichnung§ 29Befragung und Auskunftspflicht§ 30Bestandsdatenauskunft§ 31Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen§ 32Daten zu anderen Personen§ 33Daten für Zwecke der Ausschreibung§ 33aDaten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle§ 34Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe§ 35Daten aus Strafverfahren§ 36Abgleich personenbezogener Daten§ 37Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung§ 38Verarbeitung von Daten zu sonstigen ZweckenUnterabschnitt 2 Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten§ 39Allgemeine Befugnisse§ 40Sicherstellung§ 41Verwahrung§ 42Aufhebung der Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung§ 43Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten§ 44Durchsuchung von Personen§ 45Durchsuchung von Sachen§ 46Betreten und Durchsuchung von WohnungenUnterabschnitt 3 Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr§ 47Besondere Mittel der Datenerhebung§ 48Gerichtliche Anordnung§ 49Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung§ 50Gerichtliche Zuständigkeit§ 51LöschungUnterabschnitt 4 Strafverfolgung§ 52Befugnisse bei ErmittlungenUnterabschnitt 5 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen§ 53Sicherungs- und Schutzmaßnahmen§ 54Identitätsfeststellung§ 55Prüfung von mitzuführenden Dokumenten§ 56Durchsuchung von Personen und Sachen§ 57Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung§ 58Platzverweisung§ 59Sicherstellung§ 60Betreten und Durchsuchen von Wohnungen§ 61Gewahrsam§ 62Besondere Mittel der DatenerhebungUnterabschnitt 6 Sicherung der Behörden des Zollfahndungsdienstes und behördlicher Eigenschutz§ 63Behördlicher Eigenschutz§ 64SicherheitsüberprüfungUnterabschnitt 7 Datenübermittlung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes§ 65Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich§ 66Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 67Datenübermittlung im internationalen Bereich§ 68Übermittlungsverbote und VerweigerungsgründeUnterabschnitt 8 Ergänzende Vorschriften§ 69Unterstützung durch andere Behörden§ 70Unterstützung anderer BehördenAbschnitt 3 Besondere Befugnisse des ZollkriminalamtesUnterabschnitt 1 Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr§ 71Auskunftspflicht im AußenwirtschaftsverkehrUnterabschnitt 2 Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr§ 72Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs§ 73Kernbereich privater Lebensgestaltung§ 74Gerichtliche Anordnung und Zuständigkeit§ 75Verarbeitungs- und Durchführungsvorschriften§ 76Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt§ 77Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten§ 78Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten§ 79Verschwiegenheitspflicht§ 80Unterrichtung des Deutschen BundestagesUnterabschnitt 3 Zeugenschutz§ 81ZeugenschutzmaßnahmenAbschnitt 4 Verfahrensregelungen§ 82Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger§ 83Ausschluss der aufschiebenden WirkungKapitel 4 Datenschutz und DatensicherheitAbschnitt 1 Datenschutzaufsicht§ 84Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die InformationsfreiheitAbschnitt 2 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter§ 85Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten§ 86Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten§ 87Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die InformationsfreiheitAbschnitt 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung§ 88Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem