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Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 26.8.2026 I Nr. 256

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR15E0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a7b81b346313ea54debe52f9c8ab273d100a368db10d5aed096c0e76b7c0f1b

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Berichtszeitraum§ 3Risikoorientierung und Wesentlichkeit§ 4Art und Umfang der Berichterstattung§ 5Form und Frist der Berichterstattung§ 6Prüfungsfeststellungen§ 7Anlagen§ 8Zusammenfassende Schlussbemerkung§ 9BerichtsturnusAbschnitt 2 Allgemeine Angaben zum Wertpapierinstitut§ 10Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen§ 11ZweigniederlassungenAbschnitt 3 Aufsichtliche VorgabenUnterabschnitt 1 Risikomanagement, Geschäftsorganisation und Handelsbuch§ 12Angemessenheit und Zweckdienlichkeit der Regelungen für die Unternehmensführung§ 13Hinweisgebersystem§ 14Vergütungssysteme§ 15Berücksichtigung der Informations- und Kommunikationstechnologie des Wertpapierinstituts bei der Prüfung§ 16Sanierungsplanung§ 17Vorgaben für das HandelsbuchUnterabschnitt 2 Eigenmittel, Eigenmittelzusammensetzung und Liquiditätslage§ 18Ermittlung der Eigenmittel§ 19Eigenmittel§ 20Kredite an bestimmte Personen§ 21Kleine und nicht verflochtene Wertpapierinstitute§ 22LiquiditätslageUnterabschnitt 3 Offenlegung, Anzeigewesen und Ausnahmen für gruppenangehörige Unternehmen§ 23Offenlegungsanforderungen§ 24Anzeigewesen§ 25Ausnahmen für gruppenangehörige WertpapierinstituteAbschnitt 4 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von strafbaren Handlungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes§ 26Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum§ 27Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und von strafbaren Handlungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 des WertpapierinstitutsgesetzesAbschnitt 5 Angaben zu bestimmten Risiken§ 28Länderrisiko§ 29Wertpapierdarlehen§ 30Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften nach den Verordnungen (EU) Nr. 648/2012 und (EU) Nr. 600/2014Abschnitt 6 Abschlussorientierte Berichterstattung§ 31Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr§ 32Entwicklung der Vermögenslage§ 33Entwicklung der Ertragslage§ 34Risikolage und Risikovorsorge§ 35Erläuterungen zur RechnungslegungAbschnitt 7 Angaben zu Wertpapierinstitutsgruppen und Finanzkonglomeraten§ 36Regelungsbereich§ 37Berichterstattung zu Gruppen und Konsolidierung§ 38Zusätzliche Angaben§ 39Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18, 23 und 25 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)Abschnitt 8 Datenübersicht und Schlussvorschriften§ 40Datenübersicht§ 41Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung (EU) 2022/2554Anlage 1(zu § 40)Anlage 2(zu § 40)Anlage 3(zu §§ 27, 40)Anlage 4(zu §§ 6, 40)