WpIPrüfbV
§ 32Entwicklung der Vermögenslage
- 1.
- Art und Umfang stiller Reserven und stiller Lasten, unter besonderer Darstellung von vermiedenen Wertpapierabschreibungen,
- 2.
- bedeutende Verträge und schwebende Rechtsstreitigkeiten, soweit sich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenslage ergeben könnten, und die Bildung der notwendigen Rückstellungen,
- 3.
- alle abgegebenen Patronatserklärungen; dazu ist der Inhalt dieser Erklärungen darzustellen und ihre Rechtsverbindlichkeit zu beurteilen, sowie
- 4.
- nachrangige Vermögensgegenstände.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 26.8.2026 I Nr. 256
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR15E0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a7b81b346313ea54debe52f9c8ab273d100a368db10d5aed096c0e76b7c0f1b