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WpIPrüfbV

Anlage 2(zu § 40)

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 20)
SON02W
Datenübersicht für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Wertpapierinstitut:
Laufende
Nummer
Auslagerungsunter-
nehmen inklusive
Adresse
KN-Ident-
Nummer
Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 26.8.2026 I Nr. 256

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR15E0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a7b81b346313ea54debe52f9c8ab273d100a368db10d5aed096c0e76b7c0f1b

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