Zum Gesetzesinhalt

BOStrab

Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 1.10.2019 I 1410

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR026480987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8bf7ec2c5642a21422fef9d21a58980bb2742a52a73d4871c26c755af1aef1e4

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtEingangsformelErster Abschnitt Allgemeines§ 1Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen§ 2Grundregeln§ 3Allgemeine Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge§ 4Allgemeine Anforderungen an den Betrieb§ 5Technische Aufsicht§ 6AusnahmenZweiter Abschnitt Betriebsleitung§ 7Unternehmer§ 8Betriebsleiter§ 9Bestätigung als BetriebsleiterDritter Abschnitt Betriebsbedienstete§ 10Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete§ 11Besondere Anforderungen an Fahrbedienstete§ 12Ausbildung und Prüfung der Fahrbediensteten§ 13Verhalten während des Dienstes§ 14Verhalten bei KrankheitVierter Abschnitt Betriebsanlagen§ 15Streckenführung§ 16Bahnkörper§ 17Oberbau§ 18Umgrenzung des lichten Raumes§ 19Sicherheitsräume§ 20Bahnübergänge§ 21Signalanlagen§ 22Zugsicherungsanlagen§ 23Nachrichtentechnische Anlagen§ 24Energieversorgungsanlagen§ 25Fahrleitungsanlagen§ 26Rückleitungen§ 27Beleuchtungsanlagen§ 28Rohrleitungen§ 29Brücken§ 30Tunnel§ 31Haltestellen§ 32Aufzüge, Fahrtreppen und FahrsteigeFünfter Abschnitt Fahrzeuge§ 33Fahrzeuggestaltung§ 34Fahrzeugmaße§ 35Fahrwerke§ 36Bremsen§ 37Antrieb§ 38Fahrsteuerung§ 39Stromabnehmer und Schleifer§ 40Signaleinrichtungen§ 41Bahnräumer und Schienenräumer§ 42Kupplungseinrichtungen§ 43Türen für den Fahrgastwechsel§ 44Fahrzeugführerplatz§ 45Innenbeleuchtung, Heizung und Lüftung§ 46Informationseinrichtungen§ 47Beschriftungen und Sinnbilder§ 48Ausrüstung für NotfälleSechster Abschnitt Betrieb§ 49Fahrordnung§ 50Zulässige Geschwindigkeiten§ 51Signale§ 52Einsatz von Betriebsbediensteten§ 53Besetzen der Züge mit Fahrbediensteten§ 54Fahrbetrieb§ 55Teilnahme am Straßenverkehr§ 56Verhalten bei Mängeln an Zügen§ 57Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge§ 58Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge§ 59Betriebsgefährdende oder betriebsstörende HandlungenSiebenter Abschnitt Verfahrensvorschriften§ 60Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen§ 61Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen und Fahrzeugen§ 62Inbetriebnahmegenehmigung für Betriebsanlagen und FahrzeugeAchter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, Schluß- und Übergangsvorschriften§ 63Ordnungswidrigkeiten§ 64Übergangsvorschrift§ 65InkrafttretenSchlußformelAnlage 1(zu § 20 Absatz 5 Nummer 1) Kennzeichnung und Sicherung von BahnübergängenAnlage 2(zu § 36) Grenzwerte für BremsungenAnlage 3(zu § 47 Abs. 2 Nr. 2) Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige PersonenAnlage 4(zu den §§ 20, 21, 40, 51) Signale