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QFUV

Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0180A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): af6e44f16e7f0480f75a4371a2cda6d343e96b988d6c7126ba1b27b023d42b6c

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Umschulungsabschluss§ 1Umschulungsabschluss; BerufsbezeichnungAbschnitt 2 Umschulung§ 2Ziel der Umschulung§ 3Dauer der Umschulung§ 4Gliederung der Umschulung§ 5Umschulungslehrgang§ 6Betriebliche Umschulungsphase§ 7TeilnahmenachweiseAbschnitt 3 Umschulungsprüfung§ 8Ziel der Umschulungsprüfung§ 9Zuständige Stelle§ 10Zulassungsvoraussetzungen§ 11Dauer des Prüfungsverfahrens§ 12Gliederung der Umschulungsprüfung§ 13Prüfungsbereiche der Prüfungsteile§ 14Prüfungsbereich „Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“§ 15Prüfungsbereich „Prüf- und Messtechnik“§ 16Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“§ 17Prüfungsbereich „Planen von Prüfprozessen“§ 18Prüfungsbereich „Durchführen von Prüfprozessen“§ 19Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen“§ 20Prüfungsbereich „Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“§ 21Form der Umschulungsprüfung§ 22Prüfung im Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“§ 23Mündliche Ergänzungsprüfung§ 24Prüfung im Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“§ 25Bewertung der Prüfungsleistungen§ 26Bestehen der Umschulungsprüfung; Gesamtnote§ 27Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen§ 28Wiederholung der UmschulungsprüfungAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 29InkrafttretenAnlage 1(zu § 5) UmschulungslehrgangAnlage 2(zu den §§ 25 und 26) Bewertungsmaßstab und -schlüssel