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QFUV

§ 14Prüfungsbereich „Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“

Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

Im Prüfungsbereich „Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, unter Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen Fehleranalysen durchzuführen, statistische Methoden einzusetzen und Prüfmittel auszuwählen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Qualitätsmanagementsysteme:
a)
Verstehen des Aufbaus der Qualitätsnormen,
b)
Anwenden der Qualitätsnormen;
2.
Fehleranalyse:
a)
Festlegen von fehlerrelevanten Merkmalen,
b)
Zuordnen von Fehlern zu Fehlerarten,
c)
Gewichten von fehlerrelevanten Merkmalen und Fehlern,
d)
Anwenden von Werkzeugen des Qualitätsmanagements zur Fehleranalyse;
3.
Statistische Methoden und Kenngrößen zur Produkt- und Prozessüberwachung:
a)
Auswerten von Stichproben,
b)
Beurteilen und Steuern von Fertigungsprozessen;
4.
Prüfmittel:
a)
Beurteilen der Prüfmittelfähigkeit,
b)
Auswählen von Prüfmitteln,
c)
Kalibrieren von Prüfmitteln,
d)
Anwenden des Prüfmittelmanagements.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0180A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): af6e44f16e7f0480f75a4371a2cda6d343e96b988d6c7126ba1b27b023d42b6c

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