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QFUV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

Abschnitt 1
Umschulungsabschluss
§ 1Umschulungsabschluss; Berufsbezeichnung
Abschnitt 2
Umschulung
§ 2Ziel der Umschulung
§ 3Dauer der Umschulung
§ 4Gliederung der Umschulung
§ 5Umschulungslehrgang
§ 6Betriebliche Umschulungsphase
§ 7Teilnahmenachweise
Abschnitt 3
Umschulungsprüfung
§ 8Ziel der Umschulungsprüfung
§ 9Zuständige Stelle
§ 10Zulassungsvoraussetzungen
§ 11Dauer des Prüfungsverfahrens
§ 12Gliederung der Umschulungsprüfung
§ 13Prüfungsbereiche der Prüfungsteile
§ 14Prüfungsbereich „Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“
§ 15Prüfungsbereich „Prüf- und Messtechnik“
§ 16Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“
§ 17Prüfungsbereich „Planen von Prüfprozessen“
§ 18Prüfungsbereich „Durchführen von Prüfprozessen“
§ 19Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen“
§ 20Prüfungsbereich „Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“
§ 21Form der Umschulungsprüfung
§ 22Prüfung im Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“
§ 23Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 24Prüfung im Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“
§ 25Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 26Bestehen der Umschulungsprüfung; Gesamtnote
§ 27Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 28Wiederholung der Umschulungsprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 29Inkrafttreten
Anlage 1Umschulungslehrgang
Anlage 2Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0180A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): af6e44f16e7f0480f75a4371a2cda6d343e96b988d6c7126ba1b27b023d42b6c

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