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QFUV

§ 13Prüfungsbereiche der Prüfungsteile

Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

(1) Der Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“ nach § 14,
2.
„Prüf- und Messtechnik“ nach § 15.
(2) Der Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Interpretieren technischer Dokumente“ nach § 16,
2.
„Planen von Prüfprozessen“ nach § 17,
3.
„Durchführen von Prüfprozessen“ nach § 18,
4.
„Dokumentieren von Prüfergebnissen“ nach § 19,
5.
„Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“ nach § 20.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0180A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): af6e44f16e7f0480f75a4371a2cda6d343e96b988d6c7126ba1b27b023d42b6c

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