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GArchDVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 23 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-8-5-6 v. 18.12.2015 I 2478 (GArchDVDV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR051710019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3efa62de2d5c1f15fef417594707374644434598f1253bfdfe0076adddcaa8c1

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Ziele des Vorbereitungsdienstes§ 2Einstellungsbehörden, Ausbildungsstellen und Dienstaufsicht§ 3Nachteilsausgleich§ 4Bewertung von LeistungenAbschnitt 2 Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Auswahlverfahren§ 5Einstellungsvoraussetzungen§ 6Auswahlverfahren§ 7Auswahlkommission§ 8Bestandteile des Auswahlverfahrens§ 9Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 10Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 11Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, Bestehen und RangfolgeAbschnitt 3 Ausbildung§ 12Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes§ 13Fachstudien§ 14Prüfungsleistungen in den Fachstudien§ 15Ausbildungsleitung sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in den Praktika§ 16Praktika§ 17Lehrveranstaltungen in den Praktika§ 18Bewertung der PraktikaAbschnitt 4 LaufbahnprüfungUnterabschnitt 1 Organisation§ 19Prüfungsamt§ 20Prüfungskommission§ 21Zweck und Bestandteile der Laufbahnprüfung§ 22Prüfungsorte und PrüfungstermineUnterabschnitt 2 Schriftliche Prüfung§ 23Schriftliche Prüfung§ 24Archivarische Abschlussarbeit§ 25Klausur§ 26BewertungUnterabschnitt 3 Mündliche Prüfung§ 27Aufgaben und Durchführung§ 28Bewertung und Rangpunktzahl für die mündliche PrüfungUnterabschnitt 4 Gemeinsame Regelungen§ 29Verhinderung, Rücktritt und Säumnis§ 30Täuschung und Ordnungsverstoß§ 31Abschließende Rangpunktzahl, Bestehen der Laufbahnprüfung und Gesamtnote§ 32Abschlusszeugnis§ 33Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung§ 34Wiederholung§ 35Prüfungsakte und EinsichtnahmeAbschnitt 5 Schlussvorschrift§ 36Übergangsregelung