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GArchDVDV

§ 9Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes

(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden drei Leistungstests durchgeführt.
(2) Jeweils in einem gesonderten Leistungstest sollen nachgewiesen werden:
1.
Kenntnisse der deutschen Geschichte, insbesondere der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, sowie der Grundlagen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens insbesondere der Bundesrepublik Deutschland,
2.
die Fähigkeit zum Erfassen von Inhalten, zur eigenständigen Gedankenführung und zum korrekten sprachlichen Ausdruck sowie
3.
Konzentrationsfähigkeit und Präzision.
(3) Jeder Leistungstest wird gesondert bewertet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 23 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-8-5-6 v. 18.12.2015 I 2478 (GArchDVDV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR051710019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3efa62de2d5c1f15fef417594707374644434598f1253bfdfe0076adddcaa8c1

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