Arbeitsrecht

Grundlagen des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht wird in zwei große Bereiche unterteilt. Zum einen gibt es das Individualarbeitsrecht. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zum anderen gibt es das Kollektivarbeitsrecht. Dieses betrifft die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite sowie Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite.


Der Arbeitsvertrag als Ausgangspunkt

Die Grundlage im Arbeitsrecht ist fast immer der Arbeitsvertrag. Er kommt durch eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Meist wird er schriftlich geschlossen, verpflichtend ist dies jedoch nicht. Entscheidend ist vor allem die Rolle des Arbeitnehmers. Aufgrund seiner persönlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber genießt er einen besonderen rechtlichen Schutz.


Vielfältige gesetzliche Regelungen

Das Arbeitsrecht findet sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen. Besonders wichtig sind die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB sowie Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG).

Darüber hinaus ergeben sich viele Rechte und Pflichten aus Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Ebenso spielen Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften eine große Rolle.


Bedeutung der Rechtsprechung

Das Arbeitsrecht ist nicht in allen Bereichen abschließend geregelt. Häufig fehlen konkrete gesetzliche Vorschriften. In diesen Fällen greifen die Gerichte ein. Viele wichtige Grundsätze im Arbeitsrecht stammen daher aus Urteilen und Beschlüssen. Dadurch entwickelt sich das Arbeitsrecht stetig weiter.


Typische Streitpunkte im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen in folgenden Bereichen:

  • Kündigung und Kündigungsschutz

  • Abmahnung

  • Abfindung

  • Aufhebungsvertrag

  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats

  • Urlaubsansprüche

  • Krankheit und Lohnfortzahlung

  • Mobbing am Arbeitsplatz


Abschluss

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfangreiche Informationen zu den Grundzügen des Arbeitsrechts. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen und praxisnahe Einblicke zu geben.

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Ihre Angaben

Teiljahre dezimal; keine automatische Rundung nach § 1a KSchG.
Etwa 0,5; daraus folgt kein gesetzlicher Anspruch.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Maßgeblicher Bruttomonatsverdienst in €
4.000
Für das Szenario angesetzte Beschäftigungsjahre
10
Frei gewählter Abfindungsfaktor
0,5

Brutto-Abfindung im gewählten Szenario: 20.000,00 €

  • Monatsverdienst: 4.000,00 €
  • Jahre × Faktor: 5

Es gibt keinen allgemeinen Abfindungsanspruch in dieser Höhe. § 1a KSchG hat eigene Voraussetzungen und Rundungsregeln. Steuern, Sozialrecht und Sperrzeit sind nicht berechnet.

Typische Eingabefehler vermeiden

Brutto- und Nettowerte, regelmäßige Wochenarbeitstage und tatsächliche Arbeitsstunden unterscheiden. Bei Datumsangaben prüfen, ob der Rechner nach Vertragsschluss, Zugang, Arbeitsbeginn oder Beendigung fragt.

So wird gerechnet

Bruttomonatsverdienst × angesetzte Beschäftigungsjahre × gewählter Faktor.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Verhandlungsszenario, keine Anspruchs- oder Nettoabfindungsberechnung.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Arbeitsvertrag, Vergütung, Beschäftigungsdauer, Kündigung oder Aufhebungsvertragsangebot.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Maßgeblicher Bruttomonatsverdienst in €; Für das Szenario angesetzte Beschäftigungsjahre; Frei gewählter Abfindungsfaktor. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

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