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MitbestG

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 7.8.2021 I 3311

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011530976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e8331a3bda1092566491d06bffd331f3e247d1333ac105a62c71c5a5f549b7bf

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Teil Geltungsbereich§ 1Erfaßte Unternehmen§ 2Anteilseigner§ 3Arbeitnehmer und Betrieb§ 4Kommanditgesellschaft§ 5KonzernZweiter Teil AufsichtsratErster Abschnitt Bildung und Zusammensetzung§ 6Grundsatz§ 7Zusammensetzung des AufsichtsratsZweiter Abschnitt Bestellung der AufsichtsratsmitgliederErster Unterabschnitt Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner§ 8Zweiter Unterabschnitt Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz§ 9Dritter Unterabschnitt Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte§ 10Wahl der Delegierten§ 11Errechnung der Zahl der Delegierten§ 12Wahlvorschläge für Delegierte§ 13Amtszeit der Delegierten§ 14Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten§ 15Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer§ 16Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat§ 17ErsatzmitgliederVierter Unterabschnitt Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer§ 18Fünfter Unterabschnitt Nichterreichen des Geschlechteranteils durch die Wahl§ 18aSechster Unterabschnitt Weitere Vorschriften über das Wahlverfahren sowie über die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern§ 19Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats§ 20Wahlschutz und Wahlkosten§ 21Anfechtung der Wahl von Delegierten§ 22Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer§ 23Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer§ 24Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger AufsichtsratsmitgliederDritter Abschnitt Innere Ordnung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats§ 25Grundsatz§ 26Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung§ 27Vorsitz im Aufsichtsrat§ 28Beschlußfähigkeit§ 29AbstimmungenDritter Teil Gesetzliches Vertretungsorgan§ 30Grundsatz§ 31Bestellung und Widerruf§ 32Ausübung von Beteiligungsrechten§ 33ArbeitsdirektorVierter Teil Seeschiffahrt§ 34Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften§ 35§ 36Verweisungen§ 37Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen§ 38§ 39Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen§ 40Übergangsregelung§ 41Inkrafttreten