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ArbSchG

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.12.2025 I Nr. 369

Sonst: Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 V v. 23.10.2013 I 3882 ist nicht ausführbar, da dieses G keine amtliche Inhaltsübersicht hat

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR124610996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e77664995ad16591c28d6b6fba114cdc1597af792150055415c05c9ed24cfc66

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 1Zielsetzung und Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt Pflichten des Arbeitgebers§ 3Grundpflichten des Arbeitgebers§ 4Allgemeine Grundsätze§ 5Beurteilung der Arbeitsbedingungen§ 6Dokumentation§ 7Übertragung von Aufgaben§ 8Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber§ 9Besondere Gefahren§ 10Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen§ 11Arbeitsmedizinische Vorsorge§ 12Unterweisung§ 13Verantwortliche Personen§ 14Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen DienstesDritter Abschnitt Pflichten und Rechte der Beschäftigten§ 15Pflichten der Beschäftigten§ 16Besondere Unterstützungspflichten§ 17Rechte der BeschäftigtenVierter Abschnitt Verordnungsermächtigungen§ 18Verordnungsermächtigungen§ 19Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen§ 20Regelungen für den öffentlichen DienstFünfter Abschnitt Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie§ 20aGemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie§ 20bNationale ArbeitsschutzkonferenzSechster Abschnitt Schlußvorschriften§ 21Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung§ 22Befugnisse der zuständigen Behörden§ 23Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle§ 24Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften§ 24aAusschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit§ 25Bußgeldvorschriften§ 26Strafvorschriften