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AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 22.12.2023 I Nr. 414

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR189710006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 71344610a0f24b9569d69b7428ed4cb9fbfab8eced8f04354a6dfbd997015c82

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseAbschnitt 1 Allgemeiner Teil§ 1Ziel des Gesetzes§ 2Anwendungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe§ 5Positive MaßnahmenAbschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor BenachteiligungUnterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung§ 6Persönlicher Anwendungsbereich§ 7Benachteiligungsverbot§ 8Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen§ 9Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung§ 10Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des AltersUnterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers§ 11Ausschreibung§ 12Maßnahmen und Pflichten des ArbeitgebersUnterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten§ 13Beschwerderecht§ 14Leistungsverweigerungsrecht§ 15Entschädigung und Schadensersatz§ 16MaßregelungsverbotUnterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften§ 17Soziale Verantwortung der Beteiligten§ 18Mitgliedschaft in VereinigungenAbschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr§ 19Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot§ 20Zulässige unterschiedliche Behandlung§ 21AnsprücheAbschnitt 4 Rechtsschutz§ 22Beweislast§ 23Unterstützung durch AntidiskriminierungsverbändeAbschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse§ 24Sonderregelung für öffentlich-rechtliche DienstverhältnisseAbschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung§ 25Antidiskriminierungsstelle des Bundes§ 26Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen§ 26aRechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26bAmtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26cBeginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid§ 26dUnerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26eVerschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26fZeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26gAnspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen§ 26hVerwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26iBerufsbeschränkung§ 27Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes§ 28Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes§ 29Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen§ 30Beirat der Antidiskriminierungsstelle des BundesAbschnitt 7 Schlussvorschriften§ 31Unabdingbarkeit§ 32Schlussbestimmung§ 33Übergangsbestimmungen