Zum Gesetzesinhalt

SGB IX

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2b G v. 24.7.2026 I Nr. 228

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR323410016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c76a914306814cd26abf1943476b804d767eaa3d2f23b81e8e67dc105b98ff9

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte MenschenKapitel 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Vorrang von Prävention§ 4Leistungen zur Teilhabe§ 5Leistungsgruppen§ 6Rehabilitationsträger§ 7Vorbehalt abweichender Regelungen§ 8Wunsch- und Wahlrecht der LeistungsberechtigtenKapitel 2 Einleitung der Rehabilitation von Amts wegen§ 9Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe§ 10Sicherung der Erwerbsfähigkeit§ 11Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, VerordnungsermächtigungKapitel 3 Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs§ 12Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung§ 13Instrumente zur Ermittlung des RehabilitationsbedarfsKapitel 4 Koordinierung der Leistungen§ 14Leistender Rehabilitationsträger§ 15Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern§ 16Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern§ 17Begutachtung§ 18Erstattung selbstbeschaffter Leistungen§ 19Teilhabeplan§ 20Teilhabeplankonferenz§ 21Besondere Anforderungen an das Teilhabeplanverfahren§ 22Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen§ 23Verantwortliche Stelle für den Sozialdatenschutz§ 24Vorläufige LeistungenKapitel 5 Zusammenarbeit§ 25Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger§ 26Gemeinsame Empfehlungen§ 27VerordnungsermächtigungKapitel 6 Leistungsformen, BeratungAbschnitt 1 Leistungsformen§ 28Ausführung von Leistungen§ 29Persönliches Budget§ 30Verordnungsermächtigung§ 31LeistungsortAbschnitt 2 Beratung§ 32Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Verordnungsermächtigung§ 33Pflichten der Personensorgeberechtigten§ 34Sicherung der Beratung von Menschen mit Behinderungen§ 35LandesärzteKapitel 7 Struktur, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträge§ 36Rehabilitationsdienste und -einrichtungen§ 37Qualitätssicherung, Zertifizierung§ 37aGewaltschutz§ 38Verträge mit LeistungserbringernKapitel 8 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation§ 39Aufgaben§ 40Rechtsaufsicht§ 41TeilhabeverfahrensberichtKapitel 9 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation§ 42Leistungen zur medizinischen Rehabilitation§ 43Krankenbehandlung und Rehabilitation§ 44Stufenweise Wiedereingliederung§ 45Förderung der Selbsthilfe§ 46Früherkennung und Frühförderung§ 47Hilfsmittel§ 47aDigitale Gesundheitsanwendungen§ 48VerordnungsermächtigungenKapitel 10 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben§ 49Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung§ 50Leistungen an Arbeitgeber§ 51Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation§ 52Rechtsstellung der Teilnehmenden§ 53Dauer von Leistungen§ 54Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit§ 55Unterstützte Beschäftigung§ 56Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen§ 57Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich§ 58Leistungen im Arbeitsbereich§ 59Arbeitsförderungsgeld§ 60Andere Leistungsanbieter§ 61Budget für Arbeit§ 61aBudget für Ausbildung§ 62Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen§ 63Zuständigkeit nach den LeistungsgesetzenKapitel 11 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen§ 64Ergänzende Leistungen§ 65Leistungen zum Lebensunterhalt§ 66Höhe und Berechnung des Übergangsgelds§ 67Berechnung des Regelentgelts§ 68Berechnungsgrundlage in Sonderfällen§ 69Kontinuität der Bemessungsgrundlage§ 70Anpassung der Entgeltersatzleistungen§ 71Weiterzahlung der Leistungen§ 72Einkommensanrechnung§ 73Reisekosten§ 74Haushalts- oder Betriebshilfe und KinderbetreuungskostenKapitel 12 Leistungen zur Teilhabe an Bildung§ 75Leistungen zur Teilhabe an BildungKapitel 13 Soziale Teilhabe§ 76Leistungen zur Sozialen Teilhabe§ 77Leistungen für Wohnraum§ 78Assistenzleistungen§ 79Heilpädagogische Leistungen§ 80Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie§ 81Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten§ 82Leistungen zur Förderung der Verständigung§ 83Leistungen zur Mobilität§ 84HilfsmittelKapitel 14 Beteiligung der Verbände und Träger§ 85Klagerecht der Verbände§ 86Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen§ 87Verfahren des Beirats§ 88Berichte über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe§ 89VerordnungsermächtigungTeil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften§ 90Aufgabe der Eingliederungshilfe§ 91Nachrang der Eingliederungshilfe§ 92Beitrag§ 93Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen§ 94Aufgaben der Länder§ 95Sicherstellungsauftrag§ 96Zusammenarbeit