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MuSchG

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.12.2025 I Nr. 371

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR122810017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6270bf36d1dbb88def385f86f6e09904279485ca9b2e8d01b56361456631462b

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 GesundheitsschutzUnterabschnitt 1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz§ 3Schutzfristen vor und nach der Entbindung§ 4Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit§ 5Verbot der Nachtarbeit§ 6Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit§ 7Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen§ 8Beschränkung von HeimarbeitUnterabschnitt 2 Betrieblicher Gesundheitsschutz§ 9Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung§ 10Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen§ 11Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen§ 12Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen§ 13Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot§ 14Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber§ 15Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden FrauenUnterabschnitt 3 Ärztlicher Gesundheitsschutz§ 16Ärztliches BeschäftigungsverbotAbschnitt 3 Kündigungsschutz§ 17KündigungsverbotAbschnitt 4 Leistungen§ 18Mutterschutzlohn§ 19Mutterschaftsgeld§ 20Zuschuss zum Mutterschaftsgeld§ 21Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts§ 22Leistungen während der Elternzeit§ 23Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen§ 24Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten§ 25Beschäftigung nach dem Ende des BeschäftigungsverbotsAbschnitt 5 Durchführung des Gesetzes§ 26Aushang des Gesetzes§ 27Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen§ 28Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr§ 29Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht§ 30Ausschuss für Mutterschutz§ 31Erlass von RechtsverordnungenAbschnitt 6 Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften§ 32Bußgeldvorschriften§ 33StrafvorschriftenAbschnitt 7 Schlussvorschriften§ 34Evaluationsbericht