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BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001950896

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4f41098aad1932df88ba2743de4a650b931a23cf71958bf5fad1c0e3785284a

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtBuch 1 Allgemeiner TeilAbschnitt 1 PersonenTitel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer§ 1Beginn der Rechtsfähigkeit§ 2Eintritt der Volljährigkeit(XXXX) §§ 3 bis 6(weggefallen)§ 7Wohnsitz; Begründung und Aufhebung§ 8Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger§ 9Wohnsitz eines Soldaten§ 10(weggefallen)§ 11Wohnsitz des Kindes§ 12Namensrecht§ 13Verbraucher§ 14Unternehmer(XXXX) §§ 15 bis 20(weggefallen)Titel 2 Juristische PersonenUntertitel 1 VereineKapitel 1 Allgemeine Vorschriften§ 21Nicht wirtschaftlicher Verein§ 22Wirtschaftlicher Verein§ 23(weggefallen)§ 24Sitz§ 25Verfassung§ 26Vorstand und Vertretung§ 27Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands§ 28Beschlussfassung des Vorstands§ 29Notbestellung durch Amtsgericht§ 30Besondere Vertreter§ 31Haftung des Vereins für Organe§ 31aHaftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern§ 31bHaftung von Vereinsmitgliedern§ 32Mitgliederversammlung; Beschlussfassung§ 33Satzungsänderung§ 34Ausschluss vom Stimmrecht§ 35Sonderrechte§ 36Berufung der Mitgliederversammlung§ 37Berufung auf Verlangen einer Minderheit§ 38Mitgliedschaft§ 39Austritt aus dem Verein§ 40Nachgiebige Vorschriften§ 41Auflösung des Vereins§ 42Insolvenz§ 43Entziehung der Rechtsfähigkeit§ 44Zuständigkeit und Verfahren§ 45Anfall des Vereinsvermögens§ 46Anfall an den Fiskus§ 47Liquidation§ 48Liquidatoren§ 49Aufgaben der Liquidatoren§ 50Bekanntmachung des Vereins in Liquidation§ 50aBekanntmachungsblatt§ 51Sperrjahr§ 52Sicherung für Gläubiger§ 53Schadensersatzpflicht der Liquidatoren§ 54Vereine ohne RechtspersönlichkeitKapitel 2 Eingetragene Vereine§ 55Zuständigkeit für die Registereintragung§ 55aElektronisches Vereinsregister§ 56Mindestmitgliederzahl des Vereins§ 57Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung§ 58Sollinhalt der Vereinssatzung§ 59Anmeldung zur Eintragung§ 60Zurückweisung der Anmeldung(XXXX) §§ 61 bis 63(weggefallen)§ 64Inhalt der Vereinsregistereintragung§ 65Namenszusatz§ 66Aufbewahrung von Dokumenten§ 67Änderung des Vorstands§ 68Vertrauensschutz durch Vereinsregister§ 69Nachweis des Vereinsvorstands§ 70Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht§ 71Änderungen der Satzung§ 72Bescheinigung der Mitgliederzahl§ 73Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl§ 74Auflösung§ 75Eintragungen bei Insolvenz§ 76Eintragungen bei Liquidation§ 77Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen§ 78Festsetzung von Zwangsgeld§ 79Einsicht in das Vereinsregister§ 79aAnwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im RegisterverfahrenUntertitel 2 Rechtsfähige Stiftungen§ 80Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung§ 81Stiftungsgeschäft§ 81aWiderruf des Stiftungsgeschäfts§ 82Anerkennung der Stiftung§ 82aÜbertragung und Übergang des gewidmeten Vermögens§ 83Stiftungsverfassung und Stifterwille§ 83aVerwaltungssitz der Stiftung§ 83bStiftungsvermögen§ 83cVerwaltung des Grundstockvermögens§ 84Stiftungsorgane§ 84aRechte und Pflichten der Organmitglieder§ 84bBeschlussfassung der Organe§ 84cNotmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern§ 85Voraussetzungen für Satzungsänderungen§ 85aVerfahren bei Satzungsänderungen§ 86Voraussetzungen für die Zulegung§ 86aVoraussetzungen für die Zusammenlegung§ 86bVerfahren der Zulegung und der Zusammenlegung§ 86cZulegungsvertrag und Zusammenlegungsvertrag§ 86dForm des Zulegungsvertrags und des Zusammenlegungsvertrags§ 86eBehördliche Zulegungsentscheidung und Zusammenlegungsentscheidung§ 86fWirkungen der Zulegung und der Zusammenlegung§ 86gBekanntmachung der Zulegung und der Zusammenlegung§ 86hGläubigerschutz§ 87Auflösung der Stiftung durch die Stiftungsorgane§ 87aAufhebung der Stiftung§ 87bAuflösung der Stiftung bei Insolvenz§ 87cVermögensanfall und Liquidation§ 88Kirchliche StiftungenUntertitel 3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts§ 89Haftung für Organe; InsolvenzAbschnitt 2 Sachen und Tiere§ 90Begriff der Sache§ 90aTiere§ 91Vertretbare Sachen§ 92Verbrauchbare Sachen