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MKSeuchV 2005

Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2017 I 2666, 3245, 3526;

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR385700004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8111ff3c7ac4c4929fb0d470e9720966d6496516878433407f26729c75f46290

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsverzeichnisTeil 1 Begriffsbestimmungen§ 1BegriffsbestimmungenTeil 2 SchutzmaßregelnAbschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln§ 2Impfungen und Heilversuche§ 2aFrüherkennungAbschnitt 2 Besondere SchutzmaßregelnUnterabschnitt 1 Vor amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche§ 3Verdachtsbetrieb§ 4Anordnungen für weitere Betriebe§ 5KontrollzoneUnterabschnitt 2 Nach amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche§ 6Öffentliche Bekanntmachung§ 7Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb§ 8Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen§ 9Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk§ 10Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung§ 11Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet§ 12Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung§ 13Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat§ 14Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb§ 15Sperrgebiet§ 16Notimpfung§ 17Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung§ 18Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen§ 19Untersuchungen nach Notimpfung§ 20Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine§ 21Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen§ 22Anwendungsvorrang§ 23Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet§ 24Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren§ 25Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk§ 26Tilgungsplan§ 27Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder DrittlandTeil 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen§ 28SchutzmaßregelnTeil 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben§ 29Aufhebung der Schutzmaßregeln§ 30Wiederbelegung von BetriebenTeil 5 Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum§ 31Behördliche Anordnungen§ 31aWeitergehende Maßnahmen§ 32TierseuchenbekämpfungszentrumTeil 6 Arbeiten mit MKS-Virus§ 33Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus§ 33aErlaubnis für das Arbeiten mit MKS-VirusTeil 7 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen§ 34Ordnungswidrigkeiten§ 35Berechnung von Fristen§ 36(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)Anlage 1(zu § 15 Absatz 2 Nummer 1) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-VerordnungAnlage 2(zu § 18 Absatz 2 Nummer 3) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-VerordnungAnlage 3(zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung