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MKSeuchV 2005

Anlage 3(zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung

Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2695)


Ausstellende Behörde: . . . . . . . . . .
Versandort und -land: . . . . . . . . . .
I.Anzahl der Tiere: . . . . . . . . . .
(in Worten)
II.Herkunft der Tiere:
Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e): . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Die Tiere werden versandt von . . . . . . . . . .
(vollständige Angabe des Verladeorts)
Name und Anschrift des Versenders: . . . . . . . . . .
III.Bestimmung der Tiere:
Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . . . . . .
Die Tiere werden versandt nach . . . . . . . . . .
(Bestimmungsland und -ort)
mit folgendem Transportmittel: . . . . . . . . . .
IV.Angaben zur Identifizierung der Tiere:
Amtliche
Kennzeichnung
GeschlechtRasseAlter
(Monate)








V.Bescheinigung:
Der unterzeichnende beamtete Tierarzt bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere den Bestimmungen des § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a der MKS-Verordnung entsprechen.


Ausgefertigt in. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)(Datum)
(Dienstsiegel). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des beamteten Tierarztes)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name in Großbuchstaben,
Amtsbezeichnung des Unterzeichners)
Unterschrift und Siegel müssen sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung unterscheiden.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2017 I 2666, 3245, 3526;

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR385700004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8111ff3c7ac4c4929fb0d470e9720966d6496516878433407f26729c75f46290

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 24 MKSeuchV 2005Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren

    „… rzeichnende beamtete Tierarzt bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere den Bestimmungen des § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a der MKS-Verordnung entsprechen. Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am . . . . . . . . . . . . . . …“