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EEG 2023

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 18.12.2025 I Nr. 347

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR106610014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e26f04179fa8fef3b7e8a37963ee38ed853a5db4dd9b06047601662a1fad88c7

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Inhaltsverzeichnis

§ 39mBesondere Zahlungsbestimmungen für BiomethananlagenUnterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte§ 39nInnovationsausschreibungen§ 39oAusschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung§ 39pAusschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff§ 39qBesondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem WasserstoffAbschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der ZahlungUnterabschnitt 1 Anzulegende Werte§ 40Wasserkraft§ 41Deponie-, Klär- und Grubengas§ 42Biomasse§ 43Vergärung von Bioabfällen§ 44Vergärung von Gülle§ 44aAbsenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse§ 44bGemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen§ 44cSonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse§ 45Geothermie§ 46Windenergie an Land(XXXX) §§ 46a bis 47(weggefallen)§ 48Solare Strahlungsenergie§ 48aMieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie§ 49Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer StrahlungsenergieUnterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität§ 50Zahlungsanspruch für Flexibilität§ 50aFlexibilitätszuschlag für neue Anlagen§ 50bFlexibilitätsprämie für bestehende AnlagenAbschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen§ 51Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen§ 51aVerlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen§ 51bVerringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen§ 52Zahlungen bei Pflichtverstößen§ 52aNetztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen§ 53Verringerung der Einspeisevergütung§ 53a(weggefallen)§ 53bVerringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen§ 53cVerringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung§ 54Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments§ 54a(weggefallen)§ 55Pönalen§ 55aErstattung von Sicherheiten§ 55bRückforderungTeil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien§ 56Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber§ 57Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber§ 58Weitere Bestimmungen§ 59(weggefallen)§ 60(weggefallen)§ 61(weggefallen)§ 62(weggefallen)§ 63(weggefallen)§ 64(weggefallen)§ 65(weggefallen)§ 66(weggefallen)§ 67(weggefallen)§ 68(weggefallen)§ 69(weggefallen)Teil 5 TransparenzAbschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten§ 70Grundsatz§ 71Anlagenbetreiber§ 72Netzbetreiber§ 73Übertragungsnetzbetreiber§ 74Vorausschau des weiteren Ausbaus§ 75(weggefallen)§ 76Information der Bundesnetzagentur§ 77Information der ÖffentlichkeitAbschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot§ 78(weggefallen)§ 79Herkunftsnachweise§ 79aRegionalnachweise§ 80Doppelvermarktungsverbot§ 80aKumulierungTeil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren§ 81Clearingstelle§ 82Verbraucherschutz§ 83Einstweiliger Rechtsschutz§ 83aRechtsschutz bei Ausschreibungen§ 84Nutzung von Seewasserstraßen§ 84a(weggefallen)§ 85Aufgaben der Bundesnetzagentur§ 85aFestlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen§ 85bAuskunftsrecht und Datenübermittlung§ 85cFestlegung zu den besonderen Solaranlagen§ 85dFestlegung zu flexibler Speichernutzung§ 86Bußgeldvorschriften§ 87Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen RechtsstreitigkeitenTeil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, ÜbergangsbestimmungenAbschnitt 1 Verordnungsermächtigungen§ 88Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse§ 88aVerordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen§ 88bVerordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen§ 88cVerordnungsermächtigung zur Zielerreichung§ 88dVerordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen§ 88eVerordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung§ 88fVerordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff§ 89Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse§ 90Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse§ 91Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus§ 92Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen§ 93Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff§ 94Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb§ 95Weitere Verordnungsermächtigungen§ 96Gemeinsame BestimmungenAbschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte§ 97Kooperationsausschuss§ 98Jährliches Monitoring zur Zielerreichung§ 99Erfahrungsbericht§ 99aFortschrittsbericht Windenergie an Land§ 99bBericht zur BürgerenergieAbschnitt 3 Schlussbestimmungen§ 100Übergangsbestimmungen§ 101Beihilferechtlicher GenehmigungsvorbehaltAnlage 1(zu § 23a) Höhe der MarktprämieAnlage 2(zu § 36h) ReferenzertragAnlage 3(zu § 50b) Voraussetzungen und Höhe der FlexibilitätsprämieAnlage 4(weggefallen)Anlage 5(zu § 3 Nummer 43c) Südregion