EEG 2023
§ 99Erfahrungsbericht
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
- 1.
- die Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere auf die Entwicklung der übrigen Stromerzeugung, auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen, auf den Strommarkt und die Wechselwirkungen mit den europäischen Strommärkten und auf Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft,
- 2.
- die Erfahrungen mit Ausschreibungen nach Teil 3 Abschnitt 3, auch vor dem Hintergrund der Ziele, durch Wettbewerb einen kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien zu sichern und Akteursvielfalt und Innovationen zu ermöglichen,
- 3.
- den Stand und die direkten und indirekten Vorteile und Kosten von Mieterstrom,
- 4.
- den Stand der Markt-, Netz- und Systemintegration der erneuerbaren Energien,
- 5.
- die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien und ihrer Markt-, Netz- und Systemintegration und
- 6.
- die Erfahrungen mit der finanziellen Beteiligung der Kommunen nach § 6.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ § 99: Zur Anwendung vgl. § 2 Abs. 3 GEEV 2017 +++)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR106610014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e26f04179fa8fef3b7e8a37963ee38ed853a5db4dd9b06047601662a1fad88c7