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EEG 2023

§ 99aFortschrittsbericht Windenergie an Land

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

Die Bundesregierung legt dem Bundestag jährlich bis zum 31. Dezember einen Bericht vor zu den aktuellen Nutzungskonkurrenzen beim Ausbau der Windenergie mit
1.
Funknavigationsanlagen,
2.
Wetterradaren und
3.
seismologischen Messstationen.
Der Bericht enthält insbesondere Angaben über Zeitplan und Stand möglicher Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Windenergieanlagen an Land mit den Nutzungen und Geräten nach Satz 1. Die Bundesregierung berichtet auch, inwieweit bei den Maßnahmen nach Satz 2 weitere Beschleunigungsmöglichkeiten bestehen. Soweit Nutzungskonkurrenzen mit militärischen Belangen bestehen, können diese im Einzelfall dargestellt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 18.12.2025 I Nr. 347

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR106610014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e26f04179fa8fef3b7e8a37963ee38ed853a5db4dd9b06047601662a1fad88c7

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