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BNDG

Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 2.12.2025 I Nr. 301

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR029790990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7ff897ae91d80b063052d62312a85ddbfb07a59b4110965bb7cb8a5ab3dc0deb

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse§ 1Organisation und Aufgaben§ 2Befugnisse§ 3Besondere Auskunftsverlangen§ 4Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten§ 5Besondere Formen der DatenerhebungAbschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten§ 6Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten§ 7Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten§ 8Dateianordnungen§ 9Auskunft an den BetroffenenAbschnitt 3 Übermittlung von Daten und gemeinsame DateienUnterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst§ 9aZweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten§ 9bProtokollierung der Übermittlung§ 9cVerbundene personenbezogene Daten§ 9dPflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten§ 9eVerbot der Übermittlung§ 9fSchutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen§ 9gSchutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 9hÜbermittlung zum Schutz der betroffenen PersonUnterabschnitt 2 Datenübermittlung an den Bundenachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst§ 10Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst§ 10aÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen QuellenUnterabschnitt 3 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen§ 11Übermittlung an inländische Nachrichtendienste§ 11aÜbermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden§ 11bÜbermittlung an inländische öffentliche Stellen§ 11cÜbermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen§ 11dÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische StellenUnterabschnitt 4 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 11eÜbermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 11fÜbermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen§ 11gÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche StellenUnterabschnitt 5 Gemeinsame Dateien§ 12Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen§ 13Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 14Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 15Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 16Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 17Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 18(weggefallen)Abschnitt 4 Technische AufklärungUnterabschnitt 1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung§ 19Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung§ 20Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung§ 21Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen§ 22Kernbereichsschutz§ 23Anordnung§ 24Eignungsprüfung§ 25Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung§ 26Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten§ 27Auswertung der Daten und Prüfpflichten§ 28Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche StelleUnterabschnitt 2 (weggefallen)(XXXX) §§ 29 und 30(weggefallen)Unterabschnitt 3 Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung§ 31Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 32Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen§ 33Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von KooperationenUnterabschnitt 4 Besondere Formen der technischen Aufklärung§ 34Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland§ 35Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen§ 36Kernbereichsschutz§ 37Anordnung(XXXX) §§ 38 und 39(weggefallen)Unterabschnitt 5 Unabhängige Rechtskontrolle§ 40Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle§ 41Unabhängiger Kontrollrat§ 42Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes§ 43Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates§ 44Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans§ 45Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand§ 46Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans§ 47Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans§ 48Amtsbezeichnungen§ 49Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung§ 50Leitung des administrativen Kontrollorgans§ 51Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans§ 52Beanstandungen§ 53Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates§ 54Geheimhaltung; Aussagegenehmigung§ 55Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium§ 56Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung§ 57Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung§ 58Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die InformationsfreiheitUnterabschnitt 6 Mitteilungen und Evaluierung§ 59Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten§ 60Mitteilungsverbote§ 61Evaluierung§ 62DienstvorschriftenAbschnitt 5 Gemeinsame Bestimmungen§ 63Unabhängige Datenschutzkontrolle§ 64Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes§ 65Politische Unterrichtung und Information der ÖffentlichkeitAbschnitt 6 Sicherung von Verschlusssachen im BundesnachrichtendienstUnterabschnitt 1 Befugnisse, Durchführung und Anordnung§ 65aMaßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Mitwirkungspflicht§ 65bKontrolle und Durchsuchung von Personen, Taschen und Fahrzeugen zur Sicherung von Verschlusssachen§ 65cKontrolle und Durchsuchung von Räumen zur Sicherung von Verschlusssachen§ 65dIT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen§ 65eAnordnung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen§ 65fDurchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; BegriffsbestimmungUnterabschnitt 2 Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen§ 65gKennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung§ 65hSchutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung§ 65iPersonenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen§ 65jSchutz von minderjährigen Personen§ 65kProtokollierung§ 65lÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von VerschlusssachenAbschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften§ 66Strafvorschriften§ 67BußgeldvorschriftenAbschnitt 8 Schlussvorschriften§ 68Einschränkung von Grundrechten§ 69Übergangsvorschriften