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AZRG

Gesetz über das Ausländerzentralregister

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 16 G v 22.7.2026 I Nr. 222

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR226500994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8127a3aaa7e0d4d5814ca1067e30b9d12f1500286c81a2d8d71dbe0e8f2ee39f

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtKapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers§ 1Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des RegistersKapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des RegistersAbschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt§ 2Anlaß der Speicherung§ 3Allgemeiner Inhalt§ 4Übermittlungssperren§ 5SuchvermerkeAbschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht§ 6Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung§ 7Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe§ 8Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege§ 8aDatenabgleich§ 9Aufzeichnungspflicht bei SpeicherungAbschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werdenUnterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen§ 10Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung§ 11Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten§ 12Gruppenauskunft§ 13Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung§ 14Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen§ 15Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz§ 15aAutomatisierte Datenübermittlung§ 16Datenübermittlung an Gerichte§ 17Datenübermittlung an das Zollkriminalamt§ 17aDatenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen§ 17bDatenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung§ 18Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung§ 18aDatenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen§ 18bDatenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen§ 18cDatenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden§ 18dDatenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen§ 18eDatenübermittlung an die Meldebehörden§ 18fDatenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit§ 18gDatenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung§ 19Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden§ 20Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst§ 21Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren§ 21aDatenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens§ 22Abruf im automatisierten Verfahren§ 23Statistische Aufbereitung der Daten§ 23aDatenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik§ 24Planungsdaten§ 24aVerarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche ZweckeUnterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 25Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen§ 26Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 26aDatenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG§ 27Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche StellenKapitel 3 Visadatei§ 28Anlaß der Speicherung§ 29Inhalt§ 30Übermittelnde Stellen§ 31Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung§ 32Dritte, an die Daten übermittelt werden§ 33Abruf im automatisierten VerfahrenKapitel 4 Rechte der betroffenen Person§ 34Auskunft an die betroffene Person; Datenschutzcockpit§ 34aDatenschutzrechtliche KontrolleKapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung§ 35Berichtigung§ 36Löschung§ 37Einschränkung der Verarbeitung§ 38Unterrichtung beteiligter StellenKapitel 6 Weitere Behörden§ 39AufsichtsbehördenKapitel 7 Schlußvorschriften§ 40Rechtsverordnungen§ 41Verwaltungsvorschriften§ 42Strafvorschriften§ 43Aufhebung von Rechtsvorschriften§ 44Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren