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AKG

Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 214 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017470957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 82d9cfe9599c72a07f4c3836bbc50a5ec6a0978fcc2a18f6963327d7d8400ffd

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Teil Allgemeine Vorschriften§ 1Erlöschen von Ansprüchen§ 2Gleichgestellte Ansprüche§ 3Dem Gesetz nicht unterliegende Schäden und AnsprücheZweiter Teil Zu erfüllende Ansprüche§ 4Ansprüche aus der Nachkriegszeit§ 5Versorgungs- und Schadensersatzansprüche§ 6Wohnsitzvoraussetzungen§ 7Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen§ 8Auflösung von Verträgen§ 9Ansprüche aus Grundstücksübereignungen§ 10Ansprüche aus Grundpfandrechten§ 11Ansprüche auf Nutzungsentschädigung§ 12Ansprüche aus Verwahrungen§ 13Ansprüche auf Abgabe von Erklärungen§ 14Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen§ 15Ausgleichsansprüche§ 16Gesetzeskonkurrenz§ 17Zulässigkeit von Aufrechnungen§ 18Umstellung von Reichsmarkansprüchen§ 19Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung dieser Rechte§ 20Verweigerung der Herausgabe von Grundstücken§ 21Beweisregel§ 22Enteignungsrecht§ 23Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz§ 24Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen§ 25Anspruchsschuldner§ 26Anmeldung§ 27Anmeldestellen§ 28Anmeldefrist, Nachsichtgewährung§ 29KlagefristDritter Teil Ablösung von Kapitalanlagen(XXXX) §§ 30 bis 67(weggefallen)Vierter Teil(XXXX) §§ 68 bis 84Fünfter Teil§ 85Sechster Teil SchlußvorschriftenErster Abschnitt VertragshilfevorschriftenErster Titel§ 86Zweiter Titel Stundung und Herabsetzung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen§ 87Stundung und Herabsetzung§ 88Vertretung der Gläubiger§ 89Versammlung der Gläubiger§ 90Besonderheiten des Verfahrens§ 91Frühere Vertragshilfeentscheidungen, Erledigung anhängiger VerfahrenZweiter Abschnitt Auflösung der auf Grund des Anleihestockgesetzes und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Treuhandvermögen§ 92Verwaltung der nach dem Anleihestockgesetz und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Sondervermögen§ 93Verwertung der Ablösungsschuld und Ausschüttung§ 94Sondervermögen eigener ArtDritter Abschnitt Sonstige Schlußvorschriften§ 95Unmittelbare Haftung der Beamten aus Amtspflichtverletzungen§ 96§ 97Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes§ 98Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn§ 99Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes§ 100Kraftloswerden von Wertpapieren§ 101Londoner Schuldenabkommen§ 102Ansprüche ausländischer und staatenloser Bürger§ 103Gerichtliche Verfahren für Ansprüche ausländischer und staatenloser Gläubiger§ 104Regelungen von Verbindlichkeiten der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden§ 105Leistungsausschluß für Tätigkeit gebietsfremder Behörden§ 106Kosten anhängiger Gerichtsverfahren§ 107Freistellung von Verwaltungsgebühren§ 108Amts- und Rechtshilfe§ 109Sondervorschriften für Berlin§ 110Sondervorschriften wegen des Saarlandes§ 111Berlin-Klausel§ 112InkrafttretenAnlage(zu § 30)