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ZensG 2022

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185100019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36fe66c13832a7eed29b28ef5f2729936e34aa172744f6470ebf99345b22a39e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Regelungen§ 1Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 ErhebungenUnterabschnitt 1 Bevölkerungszählung§ 3Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung§ 4Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung§ 5Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden§ 6Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale§ 7Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden§ 8Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für ArbeitUnterabschnitt 2 Gebäude- und Wohnungszählung§ 9Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung§ 10Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und WohnungszählungUnterabschnitt 3 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis§ 11Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis§ 12Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis§ 13Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf StichprobenbasisUnterabschnitt 4 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen§ 14Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen§ 15Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen§ 16Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen§ 17Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen§ 18Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit SonderbereichenAbschnitt 3 Organisation§ 19Weitere Erhebungsstellen§ 20ErhebungsbeauftragteAbschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse§ 21Mehrfachfallprüfung§ 22Wiederholungsbefragungen zur QualitätsbewertungAbschnitt 5 Auskunftspflicht§ 23Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung§ 24Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung§ 25Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis§ 26Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit SonderbereichenAbschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung§ 27Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit§ 28Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten§ 29Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28§ 30Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung§ 31Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale§ 32Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände§ 33Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben§ 34Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der LänderAbschnitt 7 Schlussvorschriften§ 35Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt§ 36Finanzzuweisung§ 36aVerordnungsermächtigung§ 37Inkrafttreten