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ZensG 2022

Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185100019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36fe66c13832a7eed29b28ef5f2729936e34aa172744f6470ebf99345b22a39e

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