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ZensG 2022

Inhaltsübersicht

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§  1Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Erhebungen
Unterabschnitt 1
Bevölkerungszählung
§  3Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
§  4Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
§  5Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
§  6Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
§  7Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
§  8Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
Unterabschnitt 2
Gebäude- und Wohnungszählung
§  9Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
§ 10Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
Unterabschnitt 3
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 11Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 12Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 13Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Unterabschnitt 4
Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 14Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 15Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 16Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 17Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
§ 18Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
Abschnitt 3
Organisation
§ 19Weitere Erhebungsstellen
§ 20Erhebungsbeauftragte
Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung
der Qualität der Zensusergebnisse
§ 21Mehrfachfallprüfung
§ 22Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
Abschnitt 5
Auskunftspflicht
§ 23Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 24Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 25Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 26Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
Abschnitt 6
Datenschutz und Datenverarbeitung
§ 27Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
§ 28Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
§ 29Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
§ 30Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
§ 31Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
§ 32Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 33Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 34Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 35Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
§ 36Finanzzuweisung
§ 36aVerordnungsermächtigung
§ 37Inkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185100019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36fe66c13832a7eed29b28ef5f2729936e34aa172744f6470ebf99345b22a39e

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