ZensG 2022
§ 13Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
- 1.
- Wohnungsstatus,
- 2.
- Geschlecht,
- 3.
- Staatsangehörigkeiten,
- 4.
- Monat und Jahr der Geburt,
- 5.
- Familienstand,
- 6.
- nichteheliche Lebensgemeinschaften,
- 7.
- für Personen, die nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind: Jahr der Ankunft in Deutschland,
- 8.
- Anzahl der Personen im Haushalt,
- 9.
- Geburtsstaat,
- 10.
- Erwerbsstatus in der Woche des Zensusstichtags,
- 11.
- Hauptstatus in der Woche des Zensusstichtags,
- 12.
- Stellung im Beruf,
- 13.
- ausgeübter Beruf,
- 14.
- Wirtschaftszweig des Betriebs,
- 15.
- Anschrift des Betriebs, nur Postleitzahl und Gemeinde,
- 16.
- höchster allgemeiner Schulabschluss,
- 17.
- höchster beruflicher Bildungsabschluss,
- 18.
- aktueller Schulbesuch.
- 1.
- Familienname und Vornamen,
- 2.
- Anschrift der Wohnung und Lage der Wohnung im Gebäude,
- 3.
- Tag der Geburt ohne Monats- und Jahresangabe,
- 4.
- Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR185100019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36fe66c13832a7eed29b28ef5f2729936e34aa172744f6470ebf99345b22a39e