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ZensG 2022

§ 13Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022

(1) Erhebungsmerkmale sind:
1.
Wohnungsstatus,
2.
Geschlecht,
3.
Staatsangehörigkeiten,
4.
Monat und Jahr der Geburt,
5.
Familienstand,
6.
nichteheliche Lebensgemeinschaften,
7.
für Personen, die nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind: Jahr der Ankunft in Deutschland,
8.
Anzahl der Personen im Haushalt,
9.
Geburtsstaat,
10.
Erwerbsstatus in der Woche des Zensusstichtags,
11.
Hauptstatus in der Woche des Zensusstichtags,
12.
Stellung im Beruf,
13.
ausgeübter Beruf,
14.
Wirtschaftszweig des Betriebs,
15.
Anschrift des Betriebs, nur Postleitzahl und Gemeinde,
16.
höchster allgemeiner Schulabschluss,
17.
höchster beruflicher Bildungsabschluss,
18.
aktueller Schulbesuch.
(2) Hilfsmerkmale sind:
1.
Familienname und Vornamen,
2.
Anschrift der Wohnung und Lage der Wohnung im Gebäude,
3.
Tag der Geburt ohne Monats- und Jahresangabe,
4.
Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185100019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36fe66c13832a7eed29b28ef5f2729936e34aa172744f6470ebf99345b22a39e

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