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WuSolvV

Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR423800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d19336983cd6b9f70fc943cdfde4867773c5a2d7d65825bda687d5ea10f15d7

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Angemessenheit des Eigenkapitals§ 3Anrechnungspflichtige Positionen, Schuldnergesamtheit§ 4Auf fremde Währung lautende Positionen§ 5Meldungen zur Eigenkapitalausstattung§ 6Anzeigen bei Nichteinhaltung der EigenkapitalanforderungenTeil 2 AdressrisikenKapitel 1 Risikopositionen§ 7Adressenausfallrisikopositionen§ 8Bilanzielle Adressenausfallrisikopositionen§ 9Derivative Adressenausfallrisikopositionen§ 10Außerbilanzielle Adressenausfallrisikopositionen§ 11Vorleistungsrisikopositionen§ 12AbwicklungsrisikopositionenKapitel 2 Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken§ 13Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken§ 14Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte für Adressenausfallrisikopositionen§ 15Gesamtanrechnungsbetrag für AbwicklungsrisikenKapitel 3 Kreditrisiko-StandardansatzAbschnitt 1 KSA-Forderungsklassen§ 16Zuordnung von KSA-Positionen zu KSA-ForderungsklassenAbschnitt 2 KSA-Risikogewicht§ 17KSA-Risikogewicht für Zentralregierungen§ 18KSA-Risikogewicht für Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften§ 19KSA-Risikogewicht für sonstige öffentliche Stellen§ 20KSA-Risikogewicht für multilaterale Entwicklungsbanken§ 21KSA-Risikogewicht für internationale Organisationen§ 22KSA-Risikogewicht für Institute§ 23KSA-Risikogewicht für von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen§ 24KSA-Risikogewicht für Unternehmen§ 25KSA-Risikogewicht für das Mengengeschäft§ 26KSA-Risikogewicht für Investmentanteile§ 27KSA-Risikogewicht für Beteiligungen§ 28KSA-Risikogewicht für sonstige Positionen§ 29KSA-Risikogewicht für überfällige Positionen§ 30Benennung von Exportversicherungsagenturen§ 31Verwendung von Länderklassifizierungen§ 32Maßgebliche Länderklassifizierungen§ 33Maßgebliche Länderklassifizierung einer beurteilten KSA-Position§ 34Verwendungsfähige Länderklassifizierungen von ExportversicherungsagenturenAbschnitt 3 KSA-Positionswert§ 35KSA-Positionswert§ 36KSA-Bemessungsgrundlage§ 37Bemessungsgrundlage für derivative Adressenausfallrisikopositionen§ 38Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand§ 39Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand§ 40Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands§ 41Marktbewerteter Anspruch aus einem Derivat§ 42Für den Wiedereindeckungsaufwand maßgebliche Laufzeit§ 43Laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand§ 44KSA-KonversionsfaktorAbschnitt 4 VerbriefungenUnterabschnitt 1 Anrechnung von Verbriefungspositionen, Begriffsbestimmungen§ 45Anrechnung der risikogewichteten KSA-Positionswerte für Verbriefungspositionen§ 46Verbriefungstransaktion§ 47Verbriefungspositionen, Verbriefungstranchen§ 48Verbrieftes Portfolio§ 49Originator, Sponsor, Investor§ 50Sonstige Begriffsbestimmungen für VerbriefungenUnterabschnitt 2 Anforderungen an Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, die als Originator oder Sponsor von Verbriefungstransaktionen gelten§ 51Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer§ 52Verbot der impliziten Unterstützung von VerbriefungstransaktionenUnterabschnitt 3 Anrechnung von Verbriefungstransaktionen§ 53KSA-Bemessungsgrundlage einer Verbriefungsposition§ 54KSA-Positionswert einer Verbriefungsposition§ 55Risikogewichteter KSA-Positionswert einer Verbriefungsposition§ 56KSA-Verbriefungsrisikogewicht für Verbriefungspositionen§ 57Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-VerbriefungstransaktionUnterabschnitt 4 Abzugsbeträge für Verbriefungspositionen§ 58Abzugsbetrag von VerbriefungspositionenTeil 3 Operationelle RisikenKapitel 1 Allgemeine Vorschriften§ 59BegriffsbestimmungKapitel 2 Basisindikatoransatz§ 60Berechnung des Anrechnungsbetrags§ 61Definition des relevanten IndikatorsTeil 4 MarktrisikenKapitel 1 Währungsgesamtposition§ 62Ermittlung und Anrechnung der Währungsgesamtposition§ 63Aktiv- und Passivpositionen§ 64Berücksichtigung von OptionsgeschäftenKapitel 2 Rohwarenposition§ 65Ermittlung und Anrechnung der Rohwarenposition§ 66ZeitfächermethodeKapitel 3 Andere Marktrisikopositionen§ 67Ermittlung und Anrechnung der anderen MarktrisikopositionenTeil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 68Übergangsbestimmungen für die Eigenkapitalausstattung und -berechnung§ 69InkrafttretenAnlage 1Anlage 2(zu § 5 Absatz 1) EUEBW Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung