WuSolvV
§ 26KSA-Risikogewicht für Investmentanteile
Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- 1.
- der tatsächlichen Zusammensetzung des Investmentvermögens, wenn diese dem Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung bekannt ist, oder
- 2.
- einer fiktiven Zusammensetzung des Investmentvermögens, wenn die tatsächliche Zusammensetzung des Investmentvermögens dem Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung nicht bekannt ist.
- 1.
- die Investmentanteile von einem Unternehmen ausgegeben werden, das
- a)
- in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums beaufsichtigt wird oder
- b)
- in einem Drittstaat einem Aufsichtssystem unterliegt, für das die Bundesanstalt oder die zuständige Aufsichtsbehörde eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums bestätigt, dass dieses einer Aufsicht nach dem Recht der Europäischen Union gleichwertig ist und dass die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und der zuständigen Aufsichtsbehörde dieses Drittstaates hinreichend gesichert ist,
- 2.
- der Verkaufsprospekt für die Investmentanteile oder ein gleichwertiges Dokument
- a)
- alle Kategorien von Vermögensgegenständen enthält, in die das Investmentvermögen investiert werden darf, und
- b)
- gegebenenfalls die relativen Obergrenzen und die Methodik zur Bestimmung von Obergrenzen für die Investition in bestimmte Kategorien von Vermögensgegenständen enthält,
- 3.
- für das Investmentvermögen mindestens jährlich ein Bericht erstellt wird, der die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, den Nettoertrag und die Geschäftstätigkeit während der Berichtsperiode darstellt.
- 1.
- die Richtigkeit der Ermittlung und die Weitergabe an das Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in angemessener Weise sichergestellt werden und
- 2.
- ein Wirtschaftsprüfer spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres des Investmentvermögens die Richtigkeit der Berechnung durch den Dritten bestätigt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR423800013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d19336983cd6b9f70fc943cdfde4867773c5a2d7d65825bda687d5ea10f15d7