WuSolvV
§ 15Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken
Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- 1.
- mit 8 Prozent ab dem 5. bis einschließlich dem 15. Geschäftstag nach dem vereinbarten Abrechnungstermin,
- 2.
- mit 50 Prozent ab dem 16. bis einschließlich dem 30. Geschäftstag nach dem vereinbarten Abrechnungstermin,
- 3.
- mit 75 Prozent ab dem 31. bis einschließlich dem 45. Geschäftstag nach dem vereinbarten Abrechnungstermin und
- 4.
- mit 100 Prozent ab dem 46. Geschäftstag nach dem vereinbarten Abrechnungstermin.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR423800013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d19336983cd6b9f70fc943cdfde4867773c5a2d7d65825bda687d5ea10f15d7