WuSolvV
§ 13Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken
Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- 1.
- den für alle Adressenausfallrisikopositionen, die keine Verbriefungspositionen sind, nach § 14 Absatz 2 ermittelten risikogewichteten KSA-Positionswerten und
- 2.
- den nach § 14 Absatz 3 ermittelten risikogewichteten KSA-Positionswerten für Verbriefungspositionen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR423800013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d19336983cd6b9f70fc943cdfde4867773c5a2d7d65825bda687d5ea10f15d7