Zum Gesetzesinhalt

WuSolvV

§ 42Für den Wiedereindeckungsaufwand maßgebliche Laufzeit

Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Die für den Wiedereindeckungsaufwand maßgebliche Laufzeit eines Geschäfts ist für jedes Geschäft, das eine derivative Adressenausfallrisikoposition begründet,
1.
die Laufzeit des Geschäftsgegenstands bei Derivaten über Geschäftsgegenstände, die eine bestimmte Laufzeit aufweisen,
2.
bei Derivaten auf variabel verzinsliche Wertpapiere und bei währungsgleichen Zinsswaps ohne Festzinsteil, die bis zum nächstfolgenden Zinsanpassungstermin verbleibende Zeitspanne,
3.
sonst die Laufzeit des Derivats.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR423800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d19336983cd6b9f70fc943cdfde4867773c5a2d7d65825bda687d5ea10f15d7

XML-Quelle beim Herausgeber