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TrinkwV

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2126-13-1 v. 21.5.2001 I 959 (TrinkwV 2001)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR09F0B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3788a01aba267d7212f518d950c9925b1a9823a696842e78ecc53a22c890e66f

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Bezugnahmen auf technische Normen§ 4VollzugAbschnitt 2 Beschaffenheit des Trinkwassers§ 5Allgemeine Anforderungen§ 6Mikrobiologische Anforderungen§ 7Chemische Anforderungen§ 8Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter§ 9Radiologische Anforderung§ 10Stelle der Einhaltung der AnforderungenAbschnitt 3 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen§ 11Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen§ 12Anzeigepflichten in Bezug auf NichttrinkwasseranlagenAbschnitt 4 Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen§ 13Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen§ 14Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen§ 15Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser§ 16Konformitätsvermutung§ 17Trinkwasserleitungen aus BleiAbschnitt 5 Aufbereitung§ 18Aufbereitungszwecke§ 19Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung§ 20Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren§ 21Ausnahmen§ 22Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung§ 23Pflicht zur Aufbereitung§ 24Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration§ 25Aufzeichnungspflichten des Betreibers§ 26Information der Anschlussnehmer und Verbraucher über AufbereitungAbschnitt 6 Untersuchungspflichten des Betreibers§ 27Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser§ 28Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan§ 29Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen§ 30Programm für betriebliche Untersuchungen§ 31Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.§ 32Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe§ 33Ausnahmen von den Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive StoffeAbschnitt 7 Risikobasierter Ansatz§ 34Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen§ 35Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen§ 36Indikatorparameter somatische Coliphagen§ 37Vorschlag für eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für die Bestimmung von Untersuchungspflichten§ 38Verfahren zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von UntersuchungspflichtenAbschnitt 8 Zugelassene Untersuchungsstellen§ 39Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle§ 40Zugelassene UntersuchungsstellenAbschnitt 9 Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen§ 41Stelle der Probennahme§ 42Probennahmeverfahren§ 43Untersuchungsverfahren§ 44Niederschrift über das UntersuchungsergebnisAbschnitt 10 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher§ 45Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform§ 46Regelmäßige internetbasierte Information der VerbraucherAbschnitt 11 Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote§ 47Anzeigepflichten§ 48Klärung der Ursachen und Maßnahmen zur Abhilfe§ 49Abgabeverbot§ 50Maßnahmenplan des Betreibers§ 51Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.§ 52Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen MaßnahmenwertsAbschnitt 12 Pflichten der zugelassenen Untersuchungsstelle§ 53Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec.Abschnitt 13 Überwachung§ 54Überwachung durch das Gesundheitsamt§ 55Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt§ 56Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet§ 57Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe§ 58Mitwirkungs- und Duldungspflichten§ 59Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde§ 60Niederschrift über die ÜberwachungAbschnitt 14 Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr§ 61Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge§ 62Beurteilung von Gefährdungen und Risiken§ 63Anordnungen von Maßnahmen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr bei Wasserversorgungsanlagen§ 64Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen§ 65Klärung der Ursachen und Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde§ 66Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter§ 67Information der betroffenen Verbraucher§ 68Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec.Abschnitt 15 Berichtswesen§ 69Berichtspflichten der Behörden§ 70Bewertung von TrinkwasserinstallationenAbschnitt 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten§ 71Straftaten§ 72OrdnungswidrigkeitenAnlage 1(zu § 6 Absatz 2 bis 4, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 29 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 2, § 47 Absatz 1 Nummer 3, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, § 61 Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3) Mikrobiologische ParameterAnlage 2(zu § 7 Absatz 2 und 3, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a, § 41 Absatz 3, § 47 Absatz 1 Nummer 5, § 48 Absatz 5, § 55 Absatz 5 Satz 3, § 61 Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 65 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1, § 66 Absatz 1, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3) Chemische ParameterAnlage 3(Teil I zu § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, § 29 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, § 47 Absatz 1 Nummer 7, § 49 Absatz 1 Nummer 3, § 61 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, § 62 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2, § 65 Absatz 3 Satz 1 Teil II zu § 39 Absatz 4 Nummer 2, § 51 Absatz 1, § 53 Absatz 1, § 68 Absatz 1 Teil III zu § 36 Absatz 2 Satz 1) IndikatorparameterAnlage 4(zu § 9 Satz 2, § 32 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 4 Satz 4, Absatz 5 Satz 3, Absatz 6 Satz 1 und Absatz 8, den §§ 33, 39 Absatz 4 Nummer 3, § 43 Absatz 7 Satz 2, § 47 Absatz 1 Nummer 8, § 62 Absatz 3, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3) Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive StoffeAnlage 5(zu § 24 Absatz 1 und 3) Betriebsparameter TrübungAnlage 6(zu § 28 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 und 2, § 32 Absatz 7 Satz 2, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) UntersuchungshäufigkeitAnlage 7(zu § 32 Absatz 8, § 43 Absatz 6 Satz 1 und 3 und Absatz 7 Satz 1) Spezifikationen für die Untersuchung der Parameter