TrinkwV
§ 5Allgemeine Anforderungen
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
- 1.
- bei der Trinkwassergewinnung, der Trinkwasseraufbereitung und der Trinkwasserverteilung einschließlich der Wasserspeicherung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden,
- 2.
- das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 6 bis 9 entspricht und
- 3.
- es rein und genusstauglich ist.
Sonst: Ersetzt V 2126-13-1 v. 21.5.2001 I 959 (TrinkwV 2001)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR09F0B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3788a01aba267d7212f518d950c9925b1a9823a696842e78ecc53a22c890e66f