Zum Gesetzesinhalt

SVertO

Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.3.1999 I 530; 2000 I 149;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.7.2021 I 3079

Sonst: In Kraft gem. Bek. v. 30.7.1987 I 2083 mWv 1.9.1987

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011300986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fe22ff6ab160abb081a6bdab768db34953474969e47de8e0459b084e43b353c1

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Teil Seerechtliches VerteilungsverfahrenErster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen. Zuständigkeit§ 1Einleitung des Verteilungsverfahrens§ 2Zuständigkeit§ 3Anwendung der ZivilprozeßordnungZweiter Abschnitt Eröffnungsverfahren und öffentliche Aufforderung§ 4Antrag§ 5Festsetzung der Haftungssumme. Zulassung von Sicherheiten§ 6Einzahlung der Haftungssumme§ 7Eröffnung des Verfahrens§ 8Wirkungen der Eröffnung§ 9Sachwalter§ 10Öffentliche Aufforderung§ 11Bekanntmachung§ 12RechtsmittelDritter Abschnitt Feststellung der Ansprüche. Erlöschen von Sicherungsrechten§ 13Anmeldung von Ansprüchen§ 14Gegenstand der Anmeldung§ 15Anmeldung von Ansprüchen durch Schuldner§ 16Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden§ 17Einstellung des Verfahrens§ 18Prüfungsverfahren§ 19Feststellung der Ansprüche§ 20Erlöschen von Sicherungsrechten§ 21Endgültige Einstellung der Zwangsvollstreckung§ 22Erlöschen von Sicherungsrechten und endgültige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei nicht angemeldeten AnsprüchenVierter Abschnitt Verteilung§ 23Verteilungsgrundsätze§ 24Erlöschen der persönlichen Haftung§ 25Rechtskräftige Feststellung der persönlichen Haftung§ 26Verfahren bei der Verteilung§ 27Verfahren in besonderen Fällen§ 28Weitere Verteilung§ 29Aufhebung des Verfahrens. NachtragsverteilungFünfter Abschnitt Nachträgliche Erweiterung des Verfahrens bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A auf Antrag eines Schuldners§ 30Sechster Abschnitt Kosten aus der Bestellung eines Sachwalters und aus Rechtsstreitigkeiten über angemeldete Ansprüche§ 31Kostentragung§ 32Zahlung der vom Antragsteller zu tragenden Kosten§ 33Zurückbehaltung bei der VerteilungZweiter Teil Binnenschiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren§ 34Einleitung des Verteilungsverfahrens. Anwendbare Vorschriften§ 35Antragsberechtigung§ 36Anspruchsklassen§ 37Zuständigkeit§ 38Antrag§ 39Festsetzung der Haftungssumme§ 40Inhalt des Eröffnungsbeschlusses§ 41Wirkungen der Eröffnung§ 42Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden§ 43Eintragung von angemeldeten Ansprüchen§ 44Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden§ 45Feststellung der Ansprüche§ 46Verteilung§ 47Verzeichnis der Ansprüche§ 48Nachträgliche Erweiterung des Verfahrens bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A oder D§ 49KostenDritter Teil Wirkungen der Errichtung eines Fonds in einem anderen Vertragsstaat§ 50Errichtung eines Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen§ 51Errichtung eines Fonds nach dem Haftungsübereinkommen von 1992§ 52Errichtung eines Fonds nach dem Straßburger ÜbereinkommenAnhang EVAuszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 960)