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PrüfV

Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 29.4.2026 I Nr. 124

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR284600017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a35814c27f971f98953243cd042c9f638e4c4b17ccdef36a7073b4215af80b8

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine Vorschriften zu Prüfungsberichten§ 1Anwendungsbereich§ 2Art und Umfang der Berichterstattung§ 3Anlagen zu PrüfungsberichtenKapitel 2 Berichte zur Prüfung der SolvabilitätsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 4Gegenstand der Berichterstattung§ 5Grundsätze zur Berichterstattung§ 6Besondere Hinweispflichten§ 7(weggefallen)Abschnitt 2 Ansatz und Bewertung§ 8Ansatz der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten§ 9Bewertung§ 10Erleichterungen bei der Bewertung§ 11EventualverbindlichkeitenAbschnitt 3 Besondere Prüfungsgebiete§ 12Immaterielle Vermögenswerte§ 13Latente Steuern§ 14Fremdgenutzte Immobilien§ 15Bewertungsverfahren und -modelle für bestimmte Vermögenswerte§ 16Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und anderen Anlagen in Fondsform§ 17Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften§ 18Versicherungstechnische Rückstellungen§ 19Besonderheiten bei der Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungsunternehmen§ 20Bewertungsmodelle versicherungstechnischer Rückstellungen in der Personenversicherung§ 21GruppenAbschnitt 4 Zusammenfassende Feststellungen und Prüfungsvermerk§ 22Zusammenfassende Feststellungen§ 23PrüfungsvermerkKapitel 3 Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses und LageberichtsAbschnitt 1 Allgemeines§ 24Bestandteile des Prüfungsberichts§ 25BerichtszeitraumAbschnitt 2 Angaben zum Versicherungsunternehmen§ 26Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen§ 27AuslandsgeschäftAbschnitt 3 Geschäftliche Entwicklung und Lage des Versicherungsunternehmens§ 28Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr§ 29Beurteilung der Vermögenslage§ 30Liquiditätslage§ 31Darstellung der ErtragslageAbschnitt 4 Kapitalanlagen§ 32Anlage und Struktur der Kapitalanlagen§ 33Geschäfte mit besonderen KapitalanlagenAbschnitt 5 Kostenverteilung§ 34KostenverteilungAbschnitt 6 Rückversicherungsgeschäft§ 35Berichterstattung§ 36FinanzrückversicherungsverträgeAbschnitt 7 Bestimmte Unternehmen§ 37Pensionskassen§ 38Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen§ 39Schaden- und UnfallversicherungsunternehmenAbschnitt 8 Weitere regulatorische Vorgaben§ 40Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012§ 40aEinhaltung der Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 und gemäß der Verordnung (EU) 2020/852§ 40bBerücksichtigung der Informations- und Kommunikationstechnologie des Versicherungsunternehmens bei der Prüfung§ 41Berichterstattung über die Verwendung von Ratings§ 42Anzeigewesen§ 43Anordnungen der Bundesanstalt nach dem WertpapierhandelsgesetzAbschnitt 8a Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung§ 43aZeitpunkt der Prüfung§ 43bDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und TerrorismusfinanzierungAbschnitt 9 Schlussbemerkung§ 44SchlussbemerkungAbschnitt 10 Besonderer Teil des Prüfungsberichts§ 45Allgemeine Erläuterungen§ 46Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft§ 47Versicherungstechnische Rückstellungen§ 48Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle§ 49Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen§ 50Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-RechnungKapitel 4 Bericht zur Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts§ 51In die Konsolidierung einzubeziehende Unternehmen§ 52Mindestanforderungen an den Konzernprüfungsbericht§ 53Ort der BerichterstattungKapitel 5 Schlussvorschriften§ 54Übergangsvorschrift§ 55InkrafttretenAnlage(zu § 43b Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung