PrüfV
§ 29Beurteilung der Vermögenslage
- 1.
- Art und Umfang bilanzunwirksamer Ansprüche und Verpflichtungen,
- 2.
- andere Zuzahlungen im Sinne des § 272 Absatz 2 Nummer 4 des Handelsgesetzbuchs, die Gesellschafter in das Eigenkapital geleistet haben, und Nachschüsse und Umlagen der Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 182 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
- 3.
- Garantien zur Sicherstellung einer ausreichenden Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer,
- 4.
- Beteiligungen im Sinne des § 302 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
- 5.
- Verfügungsbeschränkungen bei Wertpapieren,
- 6.
- den Inhalt der Erklärungen im Sinne des § 251 des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit § 51 Absatz 3 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung, die zugunsten verbundener und anderer Unternehmen abgegeben wurden, und
- 7.
- Art und Umfang stiller Reserven und stiller Lasten.
- 1.
- bedeutende Verträge und schwebende Rechtsstreitigkeiten, soweit sich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenslage ergeben könnten, und die Bildung der notwendigen Rückstellungen und
- 2.
- alle abgegebenen Patronatserklärungen unter Darstellung des Inhalts und Beurteilung ihrer Rechtsverbindlichkeit.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 29.4.2026 I Nr. 124
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR284600017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a35814c27f971f98953243cd042c9f638e4c4b17ccdef36a7073b4215af80b8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (4)
- § 251 HGBHaftungsverhältnisse
„… sgesetzes, 5. Verfügungsbeschränkungen bei Wertpapieren, 6. den Inhalt der Erklärungen im Sinne des § 251 des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit § 51 Absatz 3 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung, die zugunsten verbundener und …“
- § 272 HGBEigenkapital
„… Art und Umfang bilanzunwirksamer Ansprüche und Verpflichtungen, 2. andere Zuzahlungen im Sinne des § 272 Absatz 2 Nummer 4 des Handelsgesetzbuchs, die Gesellschafter in das Eigenkapital geleistet haben, und Nachschüsse und Umlagen der Mitglieder eines Versicherungs …“
- § 341b HGBBewertung von Vermögensgegenständen
„… des Inhalts und Beurteilung ihrer Rechtsverbindlichkeit. (4) Der Prüfer hat über die Anwendung des § 341b Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs zu berichten. Dabei ist die Abweichung zwischen beizulegendem Zeitwert und Börsen- und Marktpreis unter Angabe der Bewe …“
- § 51 RechVersVZusätzliche Erläuterungen
„… papieren, 6. den Inhalt der Erklärungen im Sinne des § 251 des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit § 51 Absatz 3 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung, die zugunsten verbundener und anderer Unternehmen abgegeben wurden, und 7. Art und Umfang stiller Reserven und stiller …“